Fernsehtipp: Am Montag,11.2.2013, sendet der NDR um 20:15 Uhr unter dem Titel "Gesundheitskarte: Kassen setzen Mitglieder unter Druck" einen Beitrag, der mit Unterstützung der Aktion "Stoppt-die-e-Card" gedreht wurde.
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Sonntag, 10. Februar 2013
NDR 11.02.2013 um 20:15 Uhr: Gesundheitskarte: Kassen setzen Mitglieder unter Druck
Montag, 24. September 2012
Fernsehtipp: Wozu brauchen die Krankenkassen Fotos?
Das WDR-Fernsehen bringt heute um 21 Uhr in der Sendung "Markt" einen Bericht über die elektronische "Gesundheitskarte". An der Entstehung des Beitrages war der FoeBuD e.V. beteiligt.
Donnerstag, 12. Juli 2012
Mit Widerspruch und Klage gegen die eCard
Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert. Egal ob sie freiwillig oder unfreiwillig versichert sind: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Ihnen nicht kündigen, sie dürfen nicht Ihren Beitrag erhöhen, weil sie nicht mit der Karte einverstanden sind.
Montag, 9. Juli 2012
Das System e-Card - Auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht
Im Schattenblick findet sich ein ausführlicher Bericht über die Verhandlung zur Elektronischen Gesundheitskarte vor dem Sozialgericht Düsseldorf.
Mittwoch, 4. Juli 2012
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur "Gesundheitskarte"
Komitee für Grundrechte und Demokratie: Bremen, 29.06.2012
Wolfgang Linder
Wir fordern die gesetzlich Krankenversicherten auf, sich dem Ansinnen ihrer Krankenkasse zu widersetzen, ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte einzusenden.
Wir fordern Bundesregierung, Minister Bahr und Bundestag dazu auf, das Projekt „elektronische Patientenakte“ und den weiteren Roll Out der elektronischen Gesundheitskarte zu stoppen.
Die neue Gesundheitskarte leistet bisher nicht mehr als die alte Krankenversichertenkarte. Unter Berufung genau hierauf hat auch ein Sozialgericht in erster Instanz jüngst eine Klage gegen die neue Karte abgewiesen. Allerdings ist sie viel teurer, da mit Prozessorchip und Foto des Inhabers versehen. Die Kassen suggerieren ihren Versicherten, Sinn der neuen Karte sei es, durch das Foto des Inhabers deren Missbrauch zu verhindern. Dies ist vorgeschoben. Kern des Projekts ist es, den Zugang zur elektronischen Patientenakte zu eröffnen. Künftig sollen auf zentralen Servern möglichst sämtliche medizinische Behandlungen möglichst vieler Versicherter lebenslang gespeichert werden. Soweit ist es noch nicht, die dafür erforderliche technische Infrastruktur wird noch vorangetrieben. Aber: nur dadurch können die immensen Kosten des Projekts gerechtfertigt werden. Es heißt, man könne nur so Doppel- oder sich widersprechende Behandlungen vermeiden. Eine längst überfällige Verbesserung der Kommunikation von Ärzten und Krankenhäusern untereinander ohne zentralen Datenpool wird hierdurch jedoch weder geleistet noch wird sie auf anderem Wege vorangetrieben.
Die Risiken und Konsequenzen aber werden immens sein:
"Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur..." vollständig lesen »Donnerstag, 28. Juni 2012
Gericht weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab
Die umstrittene elektronische Gesundheitskarte darf weiter benutzt werden. In einem Pilotverfahren wies das Düsseldorfer Sozialgericht am Donnerstag die Klage eines Versicherten ab, der befürchtet, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.
Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung der Karte befreien lassen.
Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden (Az.: S 9 KR 111/09).
Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an. Mehreren Zuschauer-Berichten zufolge hat das Sozialgericht deutlich durchblicken lassen, dass es diesem Falle eine Grundsatzentscheidung in höheren Instanzen für angebracht hält. Der Vizepräsident des Sozialgerichtes habe in einem öffentlichen Gespräch nach der Verhandlung sogar eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht empfohlen.
Die Aktion „Stoppt-die-e-Card“ bezeichnete den heutigen Prozess als „ersten Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.“
Kläger Sven S. habe dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. „Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion ‚Stoppt die-e Card’ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.
Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, betonte, dass sie „in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür“ sehe, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürften. Erst letzte Woche habe sich herausgestellt, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.
Nach Meinung des Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, ist die Gerichtsentscheidung nicht als Rückschritt im Kampf gegen die elektronische Gesundheitskarte zu sehen. Das Gericht habe vielmehr signalisiert, dass eine Entscheidung an höherer Stelle getroffen werden müsse. Die Sache laufe nun auf eine Entscheidung in Karlsruhe hinaus. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Instanz dann dem Gesetzgeber endlich die Augen öffnet und sich für die Sicherheit der sensiblen Patientendaten stark macht.“
Mit freundlicher Genehmigung von facharzt.de
Samstag, 23. Juni 2012
Ungehorsam
Es ist still geworden um die elektronische Gesundheitskarte. Es hat in den letzten Wochen aber leise im Briefkasten geraschelt, millionenfach. Die Krankenkassen schreiben derzeit ihre Versicherten an und verlangen die Zusendung eines Passbildes. Das Foto würde für die elektronische Gesundheitskarte gebraucht. Gedroht wird zwischen den Zeilen: Wer die neue Versichertenkarte nicht hat, der wird von seinem Arzt bald nicht mehr behandelt werden!
Wir erinnern uns dunkel. Da war doch was. Gab es nicht gerade zum vierten Mal hintereinander einen Beschluss des deutschen Ärztetages, das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte sofort zu stoppen? Gab es nicht massiven Widerstand gegen die Speicherung der sensiblen Gesundheitsdaten aller Versicherten auf zentralen Servern? Gab es nicht große Sicherheitsbedenken gegen diesen strukturellen Bruch des Arztgeheimnisses?
Das ganze Projekt sei aber absolut sicher. Das sagen die Hardwarehersteller. Das sagen die Softwareverkäufer. Das sagen die Politiker. Das sagen sogar einige Datenschützer. Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte geben aber keine Ruhe: Daten könnten online nie voll und ganz sicher sein vor unerlaubten Zugriffen, das Ganze sei nichts weiter als ein riesiger Auftrag für die Elektronik-Industrie, ökonomisch eine Milliardensubvention für ein Projekt, das in dieser Form niemand brauche. Großbritannien ist längst ausgestiegen, vor kurzem hat Tschechien.
In meiner Praxis sind schon die ersten Patienten mit der neuen Karte aufgetaucht. Erst haben unsere Kartenlesegeräte gestreikt, dann wurde die Praxissoftware angepasst, und nun erkennt der Computer die Patienten nicht mehr und legt ständig neue Karteikarten an. Ein lästiges, aber lösbares Problem.
Schon kommt aber die erste echte Hiobsbotschaft: 55 Krankenkassen habe ihren Versicherten eine neue Karte mit einem gravierenden Sicherheitsmangel ausgeliefert, denn die Herstellerfirma „itsc“ hat die neuen Karten mit einer sogenannten „Leerstellen-‐PIN“ produziert, mit der jede Manipulation und jeder Missbrauch möglich ist, solange der Versicherte nicht eine selbst generierte PIN eingespeichert hat.
Es braucht gar keinen großen Mut und noch nicht einmal Zivilcourage, es braucht jetzt nur ein wenig zivilen Ungehorsam: Antworten Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie kein Foto schicken werden. Es gibt für diese Anforderung keine gesetzliche Grundlage. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Es wird Ihnen nichts geschehen. Ihr Arzt ist auch dann weiter für Sie da.
Frankfurter Rundschau vom 23.6.2012
Mit freundlicher Genehmigung des Autors
Donnerstag, 14. Juni 2012
"Meine Krankenakte gehört mir!": Einladung zum Pressegespräch
Erster Prozess gegen neue Gesundheitskarte: "Meine Krankenakte gehört mir!" Rechtsanwalt erwartet "dutzende oder hunderte Verfahren"
Einladung zum Pressegespräch
Düsseldorf (ots) - Sven S. ist bei der Wuppertaler Bergischen Krankenkasse versichert. Er gehört zu den ersten Versicherten in Deutschland, die die neue "Elektronische Gesundheitskarte" (EGK) erhalten sollten. Er verlangt aber, weiterhin ohne diese Karte medizinische Leistungen von seiner Krankenkasse zu bekommen. Am Donnerstag, 28.06., 9:00 Uhr ist in seinem Prozess Verhandlung vor dem Sozialgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Saal 139. Die Verhandlung ist öffentlich.
Sven S. will sein Verfahren zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe bringen. Das Verfassungsgericht soll die technische Vernetzung der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken mit zentralen Servern stoppen, für die die Karte der Schlüssel sei. Der erste Schritt auf diesem Weg von Sven S. nach Karlsruhe ist diese Verhandlung in Düsseldorf.
Sein Anwalt Jan Kuhlmann ergänzt: "Bei mir stapeln sich Mails von Versicherten. In wenigen Monaten wird es dutzende oder hunderte ähnliche Verfahren geben." Bei den Krankenkassen ist die Ausgabe der neuen Chipkarte in vollem Gang. Nach gesetzlichen Vorgaben müssen bis Ende 2012 70 % aller Versicherten die Chipkarte erhalten.
Der Kläger Sven S. wird vom Bündnis "Stoppt die E-Card" unterstützt. Es besteht aus Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Das Bündnis hat soeben im Internet einen ausführlichen Ratgeber für kritische Bürger gegen die Karte veröffentlicht. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten sich über 30.000 Menschen einer Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Man erwartet Vergleichbares bei der Gesundheitskarte. Es weigern sich bereits hunderte Versicherte, das geforderte Foto für die Karte einzusenden. Sie stehen deswegen mit ihren Krankenkassen im Konflikt.
"Die Karte ist der Schlüssel zur geplanten elektronischen Gesundheitsakte. Diese elektronische Akte soll zum Ausverkauf der heutigen Krankenakten an Klinikkonzerne und Versicherungen dienen." So der Anwalt. "Die Karte ist ein Geschenk an IT-Industrie, Privatversicherungen und Klinikketten. Dass ausgerechnet die SPD da mitmacht, ist erstaunlich. Die wissen nicht, was sie tun."
Zum Prozess und zu den Aktionen gegen die Elektronische Gesundheitskarte lädt die Versichertenorganisation "Neuanfang e.V." Sie zu einem Pressegespräch ein:
Donnerstag 28.06., 13:00 Uhr
Hotel NH Düsseldorf City, Kölner Straße 186-188, 40227 Düsseldorf.
Bundesweit erstes Verfahren gegen elektronische Gesundheitskarte: mündliche Verhandlung am 28. Juni 2012
Bundesweit erstes Verfahren gegen elektronische Gesundheitskarte / Grauduszus: "Am 28. Juni beginnt die juristische Klärung."
Erkrath (ots) - "Das juristische Procedere ist nunmehr gesichert", begrüßt Martin Grauduszus, Präsident der 'Freien Ärzteschaft' (FÄ) die Tatsache, dass im bundesweit ersten Verfahren gegen die elektronische Gesundheitskarte das damit befasste Sozialgericht Düsseldorf nunmehr den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 28. Juni 2012, 9.00 Uhr, festgesetzt hat.
Damit behalte der Kläger, ein Versicherter bei der in Solingen ansässigen 'Bergischen Krankenkasse' alle Möglichkeiten, seine Klage über zwei Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen: "Deshalb muss das Verfahren der ersten Instanz Mitte 2012 abgeschlossen werden, da nach Gesetzeslage die Krankenkassen gezwungen sind, bis Ende 2012 siebzig Prozent der Versicherten mit der neuen Gesundheitskarte auszustatten." Der Kläger sieht durch die elektronische Gesundheitskarte seinen Datenschutz gefährdet: er fürchtet, dass sie Teil einer neuen Informationsstruktur im Gesundheitswesen ist und seine Gesundheitsdaten in diesem System gespeichert und übertragen werden.
Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, erklärt, nach dem Gesetz sollten die Patienten "bei erster Verwendung der Karte" ihre Einwilligung oder ihren Widerspruch zur Benutzung der freiwilligen Anwendungen der neuen Karte dokumentieren - wie Einwilligung oder Widerspruch u. a. zu Notfalldaten, elektronischem Arztbrief oder zur elektronischen Gesundheitsakte. Derzeit sei es weder vorgesehen noch überhaupt technisch möglich, diese Erklärungen der Versicherten bei der ersten Verwendung der Karte abzufragen und zu dokumentieren.
Die freiwilligen Anwendungen seien derzeit nicht vorgesehen, sollen aber später eingeführt werden. "Die Einwilligung der Versicherten muss nach dem Gesetz jetzt, beim so genannten 'Rollout' der neuen Karte, vorgenommen werden und nicht erst zum Zeitpunkt der Einführung dieser freiwilligen Anwendungen der Karte, das aber geschehe nicht: "Auch insofern muss wegen dieses Rollout-Skandals die Karte gestoppt werden", sagt Kuhlmann.
Vor diesem Hintergrund appelliert FÄ-Präsident Grauduszus an Kolleginnen und Kollegen, "nach Möglichkeit an dieser öffentlichen Verhandlung gegen die von uns Ärztinnen und Ärzten nicht gewollte elektronische Gesundheitskarte zahlreich teilzunehmen."
Mittwoch, 13. Juni 2012
Repost: Das komplette Infopaket zur Kampagne: Nein zur elektronischen Gesundheitskarte!
Sind Sie Ärztin oder Apotheker? Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. hat unsere Argumente gegen die elektronische Gesundheitskarte für Ihre Patienten in komprimierter und gut verständlicher Form zusammengefasst, als Info-Komplettpaket für Wartezimmer oder Tresen.
Das Paket kann direkt beim FoeBuD bestellt werden. Im Grundpaket erhält man einen Aufsteller für das Wartezimmer oder die Anmeldung, 300 Flyer zur kritischen Information und 2 A1 und 2 A4-Plakate Plakate zum Gesamtpreis von 30 €.
Mit dem Inhalt dieses Pakets können Sie in Ihrer Praxis oder Apotheke oder in Ihrer Verbraucherzentrale schnell und unkompliziert über die Risiken und Nebenwirkungen der eGK informieren.
Weitere Infos finden sich unter https://www.foebud.org/egk-info




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