SOLINGEN – „Die Justiz hat der Politik immer mal wieder den richtigen Weg weisen müssen; es wäre wünschenswert, dass dies auch im Fall der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) geschieht.“ Am Vortag des bundesweit ersten Verfahrens gegen die elektronische Gesundheitskarte vor dem Sozialgericht Düsseldorf verdeutlichte Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ), in Solingen, noch einmal die schwerwiegenden Bedenken von Ärzten, Patienten, Datenschützern und Bürgerrechtlern gegen die eCard.
Solingen ist Standort der beklagten „Bergischen Krankenkasse“, Kläger ist ein Mitglied dieser Kasse aus Wuppertal.
Die neue Versichertenkarte werde, so der FÄ-Präsident, „der Zugangsschlüssel für ein zentrales Datennetz, in dem nach den Planungen von Politik und Krankenkassen sensible Krankheitsdaten aller Patienten gespeichert werden sollen.“ Dieses Projekt öffne dem Datenmissbrauch Tür und Tor und hebele die ärztliche Schweigepflicht aus: „Das hohe Gut der absoluten Vertraulichkeit im Verhältnis von Patient und Arzt wird unwiederbringlich zerstört.“
Die Krankheits- und Behandlungsdaten des Patienten dürften nur beim Arzt seines Vertrauens gespeichert werden „und eben nicht auf den geplanten externen zentralen Servern, auf die sich letztlich auch Unbefugte nur allzu leicht Zugriff verschaffen können.“
Das habe, kritisierte Grauduszus, im Bundestagswahlkampf auch die FDP so gesehen und die eCard abgelehnt: „Kaum jedoch in der Regierungsverantwortung, wird das Projekt weiter verfolgt – obwohl unter anderem schon allein die verpflichtenden technischen Probeläufe in sieben Testregionen – darunter die Region Bochum/Essen - entweder bereits gescheitert oder noch gar nicht durchgeführt worden sind.“ Hier sei Bundesgesundheitsminister Rösler gefordert, sich auf FDP-Positionen vor der Wahl zu besinnen und das Projekt unverzüglich zu stoppen: „Vielleicht kann hier ein entsprechender Hinweis von Gerichtsseite ja hilfreich sein!“
Bundesweit erstes Verfahren gegen die eCard
Ziel ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ ist seit Jahren umstritten und wird von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Ärzten und Patienten wegen der Pläne zur zentralen Datenspeicherung von sensiblen Krankheitsdaten scharf kritisiert.
Trotz dieser bundesweiten Kritik, trotz katastrophaler Testergebnisse in sieben Testregionen – darunter in der Region Bochum/Essen – und trotz mehrerer ablehnender Beschlüsse auf „Deutschen Ärztetagen“ wird der „Rollout“ der neuen Karten in der Region Nordrhein fortgesetzt.
Ein Versicherter der „Bergischen Krankenkasse“ wurde Anfang 2009 aufgefordert, für diese neue Versichertenkarte ein Passfoto einzuschicken. Er weigerte sich und erklärte, er sei nicht bereit, die neue Chipkarte zu benutzen.
In seiner Klage beruft sich der Versicherte auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, geschützt durch Artikel 2 des Grundgesetzes; seine Behandlungsdaten dürften nur beim Arzt seines Vertrauens gespeichert werden.
Der Versicherte verlangt, dass das Sozialgericht Düsseldorf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nach Artikel 100 des Grundgesetzes einholt. („Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, (….), wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“)
Der Versicherte wird durch den Hamburger Rechtsanwalt Jan Kuhlmann vertreten, der für die Klage gute Chancen sieht: „Das Bundesverfassungsgericht hat Argumente gegen die Gesundheitskarte und die EDV-Erfassung der Behandlungsdaten schon zwei Mal als durchaus erwägenswert bezeichnet.“ Die bisherigen Kläger wären aber nie „direkt beschwert“ gewesen, da die konkrete Umsetzung noch ausstand.
Auch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten stärke die Rechte der Betroffenen und zeige, dass das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ nicht mehr zeitgemäß ist und eingestellt werden sollte.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, 0173-6017351
Freie-Aerzteschaft.de [ Freie Ärzteschaft->Aktuell->25.08.2010, Pressemitteilung, Grauduszus: „Das Projekt staatlicher Datengier endgültig stoppen“ ]
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Mittwoch, 25. August 2010
Bundesweit erstes Verfahren gegen die eCard
Liste von Datenschützern kandidiert bei der Techniker-Krankenkasse und sammelt 2000 Unterschriften bei ihren Mitgliedern
Freie Liste Mueller ist eine Initiative für Datenschutz im Gesundheitsbereich. Sie nutzt die Sozialwahlen 2011, um ein bürokratisches Monster zu verhindern. Es wird von seinen Befürwortern "Telematik-Infrastruktur" genannt. Ein wesentliches Mittel dieser "Telematik-Infrastruktur" ist die noch immer geplante "Elektronische Gesundheitskarte", EGK.
Freie Liste Mueller hat eine Kandidatenliste aus 13 Personen für die Wahl zum Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) aufgestellt. Für diese Kandidatenliste sammelt "Freie Liste Mueller" seit dem 20. August Unterschriften von Mitgliedern dieser Krankenkasse. Es werden 2000 Unterschriften gebraucht, um kandidieren zu dürfen. Das Formular zum Unterschreiben muss von der Internet-Seite der Initiative heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschliessend muss man das Formular ausfüllen, es zwei mal unterschreiben, und an die Post-Anschrift der Initiative senden. Porto und Briefumschlag muss man selbst investieren. Die Hürden sind hoch. Die Initiative ist zuversichtlich, sie in kurzer Zeit zu nehmen. Sie wird dann Listen bei weiteren Krankenkassen aufstellen. Kandidaten dafür gibt es schon. Bis 18. November 2010 müssen Kandidatenlisten mit allen Unterstützungsunterschriften bei den Krankenkassen eingereicht werden. Die Wahl ist am 1. Juni 2011.
Wer ist "Freie Liste Mueller"?
Die meisten der 13 TK-Kandidaten sind Profis der Informationstechnik. Ferner ist ein Arzt vertreten, und zwei Mitarbeiter von Patienteninitiativen.
Von den sieben Gründungsmitgliedern des Vereins kamen fünf als ehrenamtlich Aktive aus diesen Non-Profit-Organisationen:
- Forum InformatikerInnen für Frieden und Gesellschaftliche Verantwortung (FIFF)
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV)
- BioSkop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien
Auch die andern beiden Gründungsmitglieder sind ehrenamtlich aktiv, aber nur in der "Freien Liste Mueller", sonst nirgends.
Man kann sich im Internet als Interessent oder Aktiver registrieren. Bisher sind wir rund 50 Menschen. Alle Unterstützer sind versichert in gesetzlichen Krankenkassen. Die Mehrheit der Gründer sind übrigens Mitglied in DGB-Gewerkschaften. (Die Gewerkschaften sind unsere einzigen ernst zu nehmenden Gegenkandidaten bei den Sozialwahlen.)
"Freie Liste Mueller" ist eine der 34 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses "Stoppt die E-Card".
Warum ist Freie Liste Mueller gegen die geplante Telematik-Infrastruktur?
Die Nutzung dieser Infrastruktur ist für Patienten nur teilweise freiwillig, für Ärzte gar nicht. Sinn der Milliarden-Investitionen in die Infrastruktur ist, neue Behandlungsformen zu ermöglichen. In denen Bürokratien wichtiger sind, als bisher. Unter dem Schlagwort "Shared Care" sollen unterschiedliche Institutionen auf die selben Daten zugreifen. Call-Center der Krankenkassen, Medizinische Versorgungszentren mit ihren angestellten Fachärzten, sowie Kliniken und Einzelpraxen. Die Steuerung dieser Dienstleister durch "Fall-Manager" der Krankenkassen ist geplant. Da gewisse Angebote mit der Telematik-Infrastruktur viel besser nutzbar sein werden, wird schnell sozialer Druck entstehen, der zentralen Datenhaltung zuzustimmen. Heutige Planungen setzen schon den Zugriff auf die Gesundheitsakte der Telematik-Infrastruktur voraus: Hausarztmodelle, Programme für Diabetiker oder Krebskranke, Planungen für günstigere Tarife der Krankenkassen. Unsere Krankheitsdaten werden in zentralen Servern gespeichert, auf die der Zugriff für den Einzelnen nicht zu kontrollieren ist. Kein Arzt darf es zulassen, dass ein Patient ein paar Seiten aus seiner Krankengeschichte löscht. Das wird auch gelten für die Gesundheits-Daten in der Telematik-Infrastruktur. Sonst macht sie keinen Sinn.
Das wäre ein Schritt zum Leben, das aus der Akte gesteuert wird. Angeblich bestimmen nicht unser Wille und unsere Entscheidungen unser Leben. Sondern: Gene, Risikofaktoren, eingefahrene Muster, unbewusste Motive. Das sind zulässige Diagnosen. Die werden in der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Sie können bestimmen, wer wir für andere sind, wie wir leben sollen. So dass nicht wir unsere Daten verwalten. Informationen steuern uns. Es geht um unser Menschenbild. Im Gesundheitsbereich, und darüber hinaus.
Wir wollen eine neue Diskussion. Es gibt Alternativen. Andere hoch industrialisierte Länder leben ohne zentralistische IT-Strukturen im Gesundheitsbereich. IT-Profis wollen eine gute IT-Infrastruktur, auch im Gesundheitswesen. Das wäre eine, die sehr unterschiedliche Datenhaltungen ermöglicht. Entsprechend der Unterschiedlichkeit der Patienten und Ärzte.
Warum Kandidatur zu den Sozialwahlen 2011 der entscheidende Hebel zur Veränderung ist
Es gibt keine andere Großorganisation, die sich so gegen Einflussnahme von außen abgeschottet hat. Nicht einmal Aldi. Die Krankenkassen stehen über den Gesetzen. Sie planten die neue EGK-Anwendung "Versichertenstammdaten-Management" technisch bis ins letzte Detail, und liessen sie anschliessend ins Gesetz schreiben, zwei Stunden vor dem WM-Spiel gegen Serbien. Neue Gesetze zu Gesundheitswesen werden regelmässig von den Spitzenorganisationen vorformuliert. Und im Bundesministerium und Parlament nur noch umgesetzt. Schon Helmut Schmidt seufzte über "vermachtete Strukturen".
Die Verbände berufen sich auf ihre Selbstverwaltung, die "sachnäher" ist und deswegen besser Bescheid weiss. Unter ihrem Schutzschirm können die Krankenkassen ihre bürokratischen Eigeninteressen verfolgen, immer enger mit privaten Krankenversicherungen und Klinik-Ketten kooperieren. Es gibt in Deutschland mehr Krankenkassen-Angestellte, als Ärzte.
Die Verwaltungsräte der Krankenkassen werden in der Regel nicht gewählt. Bei den letzten Sozialwahlen gab es nur bei acht von damals 340 Krankenkassen eine Wahl. Die Regel sind Einheitslisten der DGB Gewerkschaften. Die Gewerkschaften nutzen ihre Sitze in den Verwaltungsräten zur Auszeichnung verdienter Gewerkschafter. Wenn man dort immer die Hand hebt, sind die Sitzungsgelder ein ordentliches Honorar. Die Wahlordnung für die Sozialversicherung erschwert enorm, dass andere Listen antreten.
Die nächsten Sozialwahlen könnten die letzten sein. Eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen sind mit privaten Krankenversicherungen wirtschaftlich eng verflochten. Es gibt die Allianz KKH Krankenkasse, Signal Iduna Krankenkasse, Axa Colonia Krankenkasse, Barmenia Krankenkasse, Continentale Krankenkasse, Debeka Krankenkasse, Securvita. Alles GKV-Krankenkassen, die wirtschaftlich einen Konzern mit privaten Versicherungen bilden.
Große Kassen (DAK, TK) haben Exklusiv-Verträge mit privaten Krankenversicherungen. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Prof. Norbert Klusen, fordert die Abschaffung der Selbstverwaltung und die Privatisierung der Gesetzlichen Krankenkassen. Die TK gehört zu den Haupttriebkräften der Elektronischen Gesundheitskarte und der Telematik-Infrastruktur dahinter.
Entweder dieses Signal geht von den Sozialwahlen 2011 aus. Oder ein anderes. Jeder entscheidet darüber mit. Heute.
www.freielistemueller.de
Donnerstag, 19. August 2010
FIfF eGK-Broschüre II
Das FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. – hat eine Neuauflage seiner erfolgreichen Broschüre zur elektronischen Gesundheitskarte herausgegeben. Die Broschüre wurde vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht, um die aktuellen Entwicklungen abzudecken. Die Broschüre kann über die Geschäftsstelle des FIfF, Goetheplatz 4, 28203 Bremen, shop@fiff.de zum Preis von €5 zzgl. Versandkosten bezogen werden.
Mittwoch, 23. Juni 2010
Regierung führt E-Card durch die Hintertür ein
IPPNW.DE |Gesundheit ist keine Ware, Ärzte sind keine Dienstleister
Anlässlich des heutigen Treffens der Gesundheitsexperten der Koalition kritisieren die Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) die letzten Freitag vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Voraussetzungen, den "gläsernen Patienten" zu schaffen. Die Koalition führt die Elektronische Gesundheitskarte durch die Hintertür ein, verklausuliert hinter dem bürokratischen Ausdruck der "verpflichtenden Stammdatenabgleichung". Diese ist verbunden mit einer Online-Abgleichung der bei den Krankenkassen gespeicherten Daten und ermöglicht dadurch die unmittelbare Kontrolle der Arzt-Patienten-Beziehung.
Erst drei Tage vor der Abstimmung über das „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ fügte der Ausschuss für Gesundheit noch die verdeckte E-Card-Verpflichtung ein. „Scheinbar war auf transparent demokratischem Weg nicht mehr durchzusetzen, was in den letzten drei Jahren von allen Deutschen Ärztetagen abgelehnt worden war und zu einem breiten Widerstand der Bevölkerung geführt hatte“, erklärt Matthias Jochheim, stellvertretender Vorsitzender der IPPNW.
Besonders erschreckend ist auch, wie die FDP, die vor der Wahl das Gegenteil versprochen hatte, nun die Interessen von Patienten und Ärzten verrät. Die IPPNW weist darauf hin, dass diese sogenannte „Modernisierung“ die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz des Arzt-Patient-Verhältnisses preisgibt zugunsten der IT-, der Medizin-Industrie und der Versicherungen.
Die IPPNW fordert alternativ
- technische Veränderungen nur einzuführen, wenn sie ihren Wert für Patienten und Therapeuten bewiesen haben,
- die informationelle Selbstbestimmung von Patienten und Ärzten, wie im Grundgesetz bestimmt,
- die Beurteilung unabhängiger Datenschützer zu befolgen,
- eine medizinische IT-Struktur zu entwickeln, die wissenschaftlichen und ethischen Normen entspricht und
- das Einsparpotential von 15 Milliarden Euro durch einen endgültigen Stopp des E-Card-Projektes in der vorliegenden Form zum Wohle der Patientenversorgung zu nutzen.
Pressekontakt: Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, Angelika Wilmen, Tel. 030 – 69 80 74 15, Email: wilmen[at]ippnw.de
„Freie Liste Mueller“ tritt bei den Sozialwahlen an und sucht weitere Unterstützer
Bei den bevorstehenden Sozialwahlen im Jahr 2011 werden auch Datenschützer aus dem "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" (AKV) und dem "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung" (FIfF) antreten, um sich in den Verwaltungsräten der Krankenkassen für Datenschutz und Mitgliederrechte einzusetzen.
Die Datenschützer, die sich in der jungen Initiative "Neuanfang e.V." organisieren, dürfen zu den Sozialwahlen 2011 nicht mit dem Namen „Liste Neuanfang“ kandidieren, und müssen als sogenannte „Freie Listen“ unter dem Namen eines Kandidaten antreten.
"Wir hätten uns spätestens 2008 gründen müssen, um den Namen „Liste Neuanfang“ führen zu dürfen. Ein klarer Fall der Diskriminierung von neuen Kandidaten und ihren Initiativen“, kritisiert Vereinssprecher Jan Kuhlmann. "Da wir wenigstens bei allen Krankenkassen mit demselben Listennamen antreten wollen, werden wir versuchen, überall den Namen „Freie Liste Müller“ zu führen.“
Aber die Zeit drängt und die Initiative benötigt noch weitere Kandidaten mit dem Familiennamen „Müller“ für ihre Anliegen, denn für jede Krankenkasse müssen bis November 2010 bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden.
„Die Kandidaten unserer Initiative werden besonders die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte kritisch begleiten. Ebenso werden wir uns dafür einsetzen, dass den Patienten die Behandlungs- und Abrechnungsmodalitäten zwischen Ärzten und Krankenkassen zugesandt werden. So soll Wissen entstehen und öffentliche Diskussionen möglich werden. Deshalb werde ich für die AOK Plus kandidieren“, sagt Andreas Schönherr aus Dresden. „Wir suchen momentan noch weitere Unterstützer und es wäre von großem Vorteil für den Wahlkampf, wenn wir auch noch einen Kandidaten Müller finden.“
Nach Angaben der Initiative würden die offiziell verfolgten Ziele Qualitätssicherung und Kostensenkung mit der Elektronischen Gesundheitskarte, aufgrund des Festhaltens an der Idee einer zentralistischen Infrastruktur (Telematik) nicht zum Vorteil der Bürger_innen umgesetzt werden. Man bräuchte eine ganz neue Verständigung über die behutsame Entwicklung geeigneter Kommunikationslösungen, die neben bestehenden Routinen der heutigen Praxis im Gesundheitswesen langsam Raum fassen können, um die die rechtsstaatlichen Erwartungen "ärztliche Schweigepflicht", „informationelle Selbstbestimmung“ und „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ auch in der Praxis einzulösen.
Bei den vergangenen Sozialwahlen wurden nur bei acht von damals 230 Krankenkassen Abstimmungen durchgeführt. Bei allen anderen kamen gewerkschaftliche Einheitslisten ohne Wahlen ins Amt. Bei der AOK Plus, Sachsen/Thüringen, hat bisher bei keiner Sozialwahl eine Wahlhandlung stattgefunden. Dort wird nur eine Abstimmung stattfinden, wenn die Datenschützer ihre Liste, und 1000 Unterschriften von Versicherten dieser Kasse zusammen bekommen.
Pressekontakte:
Jan Kuhlmann, mobil 0151-23278225, email
- Vereinsvorsitz „Neuanfang e.V.“ und Kandidat für die Techniker Krankenkasse
Andreas Schönherr, mobil 0163-4045379, email
- Kandidat für die AOK Plus (Sachsen, Thüringen)
Donnerstag, 17. Juni 2010
STAMMDATENABGLEICH HAT IN DEN PRAXEN NICHTS ZU SUCHEN
eur Berlin, 16. Juni 2010 – Zu den Plänen der Regierungsfraktionen, die Arztpraxen durch einen Änderungsantrag zum GKV-Änderungsgesetz (Drucksache 17/1297) zum internetbasierten Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu verpflichten, erklärt der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands:
Der NAV-Virchow-Bund lehnt die Verlagerung des Stammdatenabgleichs der elektronischen Gesundheitskarte in die Arztpraxen nachdrücklich ab. Nachdem die niedergelassenen Ärzte durch den Einzug der Praxisgebühr bereits zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen degradiert worden sind, folgt mit dem verpflichtenden Stammdatenabgleich der zweite Streich. Nach dem Motto „Mehr Bürokratie wagen“ soll schon wieder eine originäre Verwaltungsaufgabe der Kassen von den Ärzten erbracht werden – natürlich kostenlos. Doch das Management von Versichertendaten hat in der Arztpraxis nichts verloren. Es kostet viel Zeit und Geld, das in der Patientenversorgung fehlt. In Gebieten, in denen keine schnellen Internetverbindungen verfügbar sind, setzt der vierteljährliche Datenabgleich ein stabiles Nervenkostüm bei Patienten und Praxispersonal voraus. Hier wird ein weiteres bürokratisches Monster aufgebaut, das sicherlich nicht zur Attraktivitätssteigerung des Arztberufes beitragen wird.
Die niedergelassenen Ärzte kritisieren, dass sich CDU, CSU und FDP leichtfertig über die Beschlüsse des diesjährigen Deutschen Ärztetages hinwegsetzen. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ zu stoppen und den Arztpraxen keine weiteren administrativen Aufgaben aufzubürden.
Überdies fordern Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen Minister Rösler in einem Offenen Brief auf, die Gesetzesregelung zur verpflichtenden Online Anbindung aller Arzt- und Zahnarztpraxen zu stoppen. Zudem appellieren sie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dieser Einführung der e- Card durch die Hintertür nicht zuzustimmen.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Leiter der Pressestelle: Klaus Greppmeir
Pressereferentin: Julia Bathelt
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Chausseestraße 119b, 10115 Berlin
Telefon (030) 28 87 74-0, Fax (030) 28 87 74-15,
Email
NAV-Virchow-Bund im Internet
Keine heimliche Änderung der gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte!
Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung
Keine heimliche Änderung der gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte!
Am Freitag, 18. Juni 2010, soll der Bundestag über ein "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" abstimmen. Klammheimlich soll über einen Änderungsantrag, über den der "Ausschuss für Gesundheit" beim Deutschen Bundestag erst am Mittwoch, 16. Juni 2010, beraten hat, eine neue Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen werden. Bisher ist in dem Gesetz nicht vorgesehen, dass die "Stammdaten" der Patienten beim Arztbesuch online mit den bei den Krankenkassen gespeicherten Daten abgeglichen werden. Über diese bisher nicht geregelte Funktion soll nun aber die Einführung der eGK, gegen die es vielfältige Proteste und gute Argumente gibt, protegiert werden. Schnell und möglichst ohne öffentliche Aufmerksamkeit soll also das Sozialgesetzbuch geändert werden.
Im Sozialgesetzbuch V ist schon seit langem die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geregelt. Aufgrund vieler technischer Probleme und aufgrund vielseitiger Widerstände ist die Karte, die es seit Januar 2006 geben soll, noch immer nicht eingeführt. Immer wieder hat auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie vor dieser riesigen Datensammlung gewarnt. "Mit der eGK ist der Umbau des Gesundheitssystems zu einem Kontrollsystem geplant." Wir äußerten die Befürchtung, dass auch die gesetzlich geregelte Freiwilligkeit vieler Anwendungen schnell ausgehebelt werden könnte. Jetzt zeigt sich, wie schnell und ohne öffentliche Aufmerksamkeit das Sozialgesetzbuch geändert werden kann. Und dies geschieht, obwohl sich der Deutsche Ärztetag im Mai 2010 zum vierten Mal mehrheitlich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen hat. In diesem Jahr ist explizit die Einführung des Stammdatenabgleichs durch die Ärzte für die Krankenkassen abgelehnt worden.
Mit dem Stammdatenabgleich, den der Bundestag am Freitag beschließen soll, soll der Aufbau eines zentralen Informationsnetzes mit Gesundheitsdaten aller Kassen-Patienten befördert werden. Der Protest von Patienten und Ärzten soll ausgehebelt werden. Die Möglichkeit der Patienten, selbst zu bestimmen, welche Daten zentral zugänglich gespeichert werden, wird missachtet. Denn zu den Stammdaten gehören auch medizinische Informationen, so etwa die Teilnahme an "Chronikerprogrammen" mit der Information, aufgrund welcher Krankheit diese Zuordnung gegeben ist.
Aktuelle Informationen zum währenden Streit um die elektronische Gesundheitskarte in den INFORMATIONEN 2/2010 (des Komitee für Grundrechte und Demokratie), Seite 4.
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
ElkeSteven@grundrechtekomitee.de
info@grundrechtekomitee.de
www.grundrechtekomitee.de
Mittwoch, 16. Juni 2010
FDP will offenbar Datenschnüffelei bei Patient und Arzt den Weg ebnen
Grauduszus: „Biotop einer Umfaller-Partei produziert Vertrauensverlust!“
ERKRATH – „Bei täglich einigen Millionen Arzt-Patienten-Kontakten werden umgehend bundesweite Protestaktionen organisiert werden!“ Mit dieser Ankündigung reagierte Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ) auf Hinweise, dass das von der FDP dominierte Bundesgesundheitsministerium die für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verpflichtende Online Stammdaten-aktualisierung aller Versicherten und im Nachgang dann damit den ebenso verpflichtenden Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in den nächsten Tagen endgültig anordnen will.
„Hier wird Glaubwürdigkeitsverlust produziert, wie er wohl nur im Biotop einer als solchen immer wieder apostrophierten „Umfaller-Partei“ entstehen kann“, schreibt Grauduszus in einem Brief an alle FDP-Bundestagsabgeordneten, den FDP-Bundesvorstand und alle FDP-Landesvorsitzenden. Im Bundestagswahlkampf habe die FDP – „der heutige Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr an vorderster Front“ – eindeutig Position gegen die elektronische Gesundheitskarte und die damit einhergehende Daten-Schnüffelei im „einzigartigen Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt“ bezogen. Umso mehr sei deshalb die völlige Kehrtwendung derjenigen Partei, „der viele Ärztinnen und Ärzte vertraut haben“, für die Kollegenschaft insgesamt nicht nachvollziehbar.
Vor wenigen Wochen erst habe der 113. Deutsche Ärztetag, das Parlament der deutschen Ärzteschaft, die Bundesregierung aufgefordert, „das verfehlte Projekt der elektronischen Gesundheitskarte endgültig aufzugeben.“ Dass ausgerechnet die FDP, die mit einem Arzt den Bundesgesundheitsminister stelle, diesen Beschluss „in einer nicht nachvollziehbaren Missachtung ignoriert, wird die deutsche Ärzteschaft nicht nur zum Nachdenken bringen – Reaktionen werden unausweichlich sein“, schreibt Grauduszus an die FDP-Funktionsträger.
Anerkennung und Unterstützung signalisiert der FÄ-Präsident in diesem Zusammenhang dem FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Erwin Lotter, Bundesvorsitzender der ‚Vereinigung liberaler Ärzte’. Dieser hatte in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Rösler auf „ein schnelles Ende der Pläne für einen Online-Stammdatenabgleich“ gedrungen.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
Freie Ärzteschaft e.V.
Freie-Aerzteschaft.de [ Freie Ärzteschaft->Aktuell->15.06.2010, Pressemitteilung, Grauduszus: „Biotop einer Umfaller-Partei produziert Vertrauensverlust!“ ]
Hier klicken zum Download der Pressemitteilung
Freitag, 21. Mai 2010
Datenschützer suchen weitere Kandidaten für die Sozialwahlen
Im Moment sind Datenschützer dabei, Kandidatenlisten aufzustellen für die Sozialwahlen 2011. Es geht um besseren Datenschutz im Gesundheitswesen. Vor allem um den Stopp der geplanten Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und der dazu gehörigen Telematik-Infrastruktur .
Die Initiative „Liste Neuanfang“ sucht Mitglieder der Techniker-Krankenkasse, und der AOK Plus Sachsen / Thüringen, die bereit sind, mit zu kandidieren. Bei diesen Kassen werden mit Sicherheit Listen eingereicht.
Kandidieren dürfen alle, die eine Krankenversichertenkarte dieser Kassen haben, die am 1. April 2010 gültig war. Etwa 4 x jährlich tagt der Verwaltungsrat in Hamburg (TK) bzw. Dresden (AOK Plus). Fahrtkosten, Verdienstausfall und ein Sitzungsgeld von 50 EUR werden von der Kasse gezahlt. Inhaltliche Unterstützung ist durch die „Liste Neuanfang“ gewährleistet.
Um kandidieren zu können, braucht „Liste Neuanfang“ bei großen Krankenkassen spätestens am 18. November 2010 mindestens 2000 Unterstützungs-Unterschriften pro Krankenkasse. Auf Papier! (Gewählt wird erst am 1. Juni 2011.) „Liste Neuanfang“ kann erst anfangen, Unterschriften zu sammeln, wenn die Kandidatenlisten fertiggestellt sind. Sonst sind die Unterschriften ungültig. Deshalb die kurze Frist für Kandidaturen, bis 1. Juni 2010. Damit noch Zeit zum Sammeln bleibt, bis November.
Bei der letzten Sozialwahl 2005 haben nur bei acht von damals 340 Krankenkassen Wahlen stattgefunden. Bei allen übrigen Kassen kamen Verbandsvertreter durch Benennung automatisch ins Amt, weil es nur eine Liste gab. Das galt auch für die AOK Plus. Wenn es gelingt, bis 18.11. die 2000 Unterschriften in Sachsen und Thüringen zu sammeln, wird es dort eine Wahl geben. Sonst nicht.
Näheres über „Liste Neuanfang“ erfährt man im Internet (www.liste-neuanfang.de). Dort kann man sich als Interessent registrieren. Vielleicht kandidiert „Liste Neuanfang“ auch bei weiteren Krankenkassen. Das kommt darauf an, wie schnell bei der TK und der AOK Plus die Unterschriften zusammen kommen.
Download: Unterschriftenliste
Sonntag, 16. Mai 2010
Dieser Beschluss muss unverzüglich in Berlin ankommen
Grauduszus: „Dieser Beschluss muss unverzüglich in Berlin ankommen!“
ERKRATH – Die Aufforderung des 113. Deutschen Ärztetages an die Bundesregierung, das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGCard) „endgültig aufzugeben“, ist für Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ), ein „wichtiger und erfreulicher Etappensieg auf dem Weg zur dauerhaften Wahrung des umfassenden Datenschutzes im Arzt-Patient-Verhältnis.“ Mit 105 zu 86 Stimmen hatten die Ärztetags-Delegierten in Dresden am vergangenen Freitag den entsprechenden Beschluss gefasst.
Wichtig sei es jetzt, so der FÄ-Präsident, dass „dieser Ärztetags-Beschluss schnell in Berlin ankommt und dort unverzüglich die entsprechende Wirkung erzielt.“ Aus dem im Koalitionsvertrag lediglich festgeschriebenen Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte müsse das endgültige Aus für dieses Projekt werden: „Auch eine ‚eGCard light’ kann es nach diesem deutlichen Votum des Ärzte-Parlamentes nicht mehr geben!“
Besonders zu begrüßen sei, dass in dem Ärztetags-Beschluss insbesondere auch der Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Krankenkassen durch Verlagerung des Versichertenstammdaten-Managements in die Praxen eine entschiedene Absage erteilt worden sei, so Grauduszus, neben weiteren FÄ-Mitgliedern selbst als Delegierter und in diesem Fall auch als Antragsteller in Dresden dabei.
„Diese Position hat die ‚Freie Ärzteschaft’ seit langem mit großem Nachdruck gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit vertreten.“ Die von der Politik und den Krankenkassen gewollte Online-Stammdatenaktualisierung der Versichertendaten bei der Anmeldung in der Arztpraxis mit der Speicherung sensibler Stammdaten verletze das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung ebenso, wie es das Recht der Ärzte auf geschützte Durchführung ihrer ärztlichen Aufgaben missachte.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
Freie-Aerzteschaft.de [ 16.05.2010, Pressemitteilung ]
Montag, 26. April 2010
IPPNW: Ärzteschaft soll weitere Mitarbeit am E-Card-Projekt verweigern
IPPNW-Jahresversammlung beschließt Resolution zur E-Card
Die Internationalen Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) haben auf ihrem Jahrestreffen am Wochenende in Herford eine Resolution zur Elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Darin fordern sie die Delegierten des 113. Ärztetages in Dresden auf, die weitere Mitarbeit der Ärzteschaft an dem E-Card-Projekt zu verweigern. "Inbesondere wenden wir uns entschieden gegen die Absicht, die Ärzte gesetzlich zur Online-Übermittlung der Daten zu verpflichten," heißt es in der Resolution. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das verfehlte Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" endgültig aufzugeben.
Vier Jahre nach dem Termin der Einführung 2006 sei die neue Versichertenkarte noch immer nicht praxisreif, obwohl allein 2009 742 Millionen Euro an Beitragsgeldern für die 1. Phase des sogenannten „Roll-out“ aus dem Gesundheitsfond ausgegeben wurden. Die IPPNW wies darauf hin, dass die bisherigen „Test“- Ergebnisse niederschmetternd waren und die Tests schon 2008 weitgehend eingestellt wurden. Eine kostspielige Neuauflage in Nordrhein sei daher unverantwortlich.
Zudem widerspreche das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung bei Telefondaten einem Beharren auf dem „ weltgrößten IT Projekt“ mit geplanter Vorratsdatenspeicherung aller Kontakte zwischen Ärzten und Patienten. Die jetzt vorgesehene „Online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertendaten am Anmeldetresen der Arztpraxen und der Speicherung der sensiblen Stammdaten, wie zum Beispiel „Teilnahmen am Chronikerprogramm Diabetes oder Brustkrebs“ in einer zentralen Serverstruktur bei privaten „Dienstleisterfirmen“, laufe dem Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung zuwider.
Sie finden die IPPNW-Resolution unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Resolution__E-Card2010.pdf
Pressekontakt: Angelika Wilmen, Tel. 030-698074-15, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Körtestr. 10, 10967 Berlin, wilmen[at]ippnw.de, www.ippnw.de
IPPNW.DE | Presse 2010
Dienstag, 20. April 2010
Unterstützung für Offenen Brief gegen Vorratsdatenspeicherung
Grauduszus: „Schnüffel-Primat und Daten-Gier nicht etablieren!“
ERKRATH – „Schnüffel-Primat und Daten-Gier von Staats wegen dürfen keinesfalls etablierter Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung werden!“ Nachdrücklich unterstützt Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ), den Offenen Brief des ‚Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung’ an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, in dem diese aufgefordert wird, Bestrebungen gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatensperrung entschieden Einhalt zu gebieten.
„Ein schon krankhaft gestörtes Rechtsempfinden“ attestiert der FÄ-Präsident denjenigen, die jetzt entgegen des eindeutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung „auf der Grundlage einer verstaubten EU-Richtlinie trotzdem die Wiedereinführung dieser Speicherung fordern.“
Der Mensch mit seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht und allen daraus erwachsenden ethischen Anforderungen stehe offenbar weiterhin im Focus menschenverachtender Begierden und Praktiken: „So droht auch bei dem Projekt der elektronischen Gesundheitskarte eine Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen, bei der der Datenkörper Mensch zur Verfügungsmasse verkommt. Behörden, Versicherungen und nicht zuletzt die Gesundheitsindustrie mit ihrer Maxime der industrialisierten Gesundheitsversorgung würden sich an diesem gigantischen Datenpool und seiner Vernetzung ungebremst bereichern“, ist sich Grauduszus sicher.
Deshalb unterstütze die ‚Freie Ärzteschaft’ wie 47 weitere Organisationen den Offenen Brief und den Appell des ‚Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung’ an die Bundesjustizministerin. Gerade eine FDP-Politikerin dürfe es nicht zulassen, dass demnächst „ der Arbeitgeber per Mausklick seinen Mitarbeiter aussortiert, der sich in nervenärztlicher Behandlung befindet, Versicherungen ihre Kunden via Bildschirm selektieren und der Aids-Patient im Netz dem allgemeinen Begaffen ausgeliefert ist“, zeichnete Grauduszus das Szenario von Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
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Sonntag, 18. April 2010
Stoppt die elektronische Gesundheitskarte!
Der Ärztetag der Basis 2010 fordert von der Bundesregierung, das verfehlte Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ endgültig zu stoppen.
Vier Jahre nach der geplanten Einführung 2006 ist die neue Versichertenkarte noch immer nicht da, aber viele 100 Millionen Beitragsgelder der Krankenversicherten, eingezahlt für eine gute Gesundheitsversorgung, wurden schon ausgegeben. Dieses industriegesteuerte Projekt ist inzwischen völlig gescheitert.
Die Ergebnisse der bisherigen „Tests“ waren niederschmetternd und wurden schon 2008 weitgehend eingestellt. Eine kostspielige Neuauflage in Nordrhein wäre verantwortungslos. Der geplante „Rollout“ wird von uns abgelehnt.
Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung bei Telefonaten widerspricht einem weiteren Verfolgen des „weltgrößten IT Projektes“ mit geplanter Vorratsdatenspeicherung aller Kontakte zwischen Ärzten und Patienten. Alle weitergehenden Anwendungen wie die Erstellung von e-Rezepten oder „elektronischen Patientenakten“ sind nur verschoben worden.
Die jetzt geplante „online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertendaten am Anmeldetresen der Arztpraxen und der Speicherung der sensiblen Stammdaten wie die „Teilnahme am Chronikerprogramm Diabetes oder Brustkrebs“ in einer zentralen Serverstruktur bei privaten „Dienstleisterfirmen“ widerspricht dem Recht der Versicherten auf informelle Selbstbestimmung. Diese wird durch die Erstellung von Bewegungsprofilen verletzt. Der Anspruch der Arztpraxen auf geschützte und praktikable Durchführung ihrer ärztlichen Aufgaben wird unmöglich gemacht.
In der Schublade des neuen Ministeriums soll ein Plan für eine Gesetzesänderung liegen, nach dessen Inhalt die ärztlichen „Verweigerer“ dieser Massenvernetzung des Gesundheitswesens mit völligem Honorarentzug bestraft werden sollen. Dieses Vorhaben hat die Anwesenden entsetzt und fordert unseren entschiedenen Protest.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, dieses Projekt endgültig auf Eis zu legen.
Wir fordern die Delegierten des kommenden „Deutschen Ärztetages“ auf, die weitere Mitarbeit der Ärzteschaft am e-Card Projekt gänzlich zu verweigern.
Hier ist ärztliche Zivilcourage gefordert!
Moderne Möglichkeiten der Datenübertragung können auch ohne eine von oben aufgezwungene bundesweite „Telematikplattform“ für die ärztliche Versorgung genutzt werden. Diese ist vom Deutschen Ärztetag 2008 zu Recht abgelehnt worden.
Das e-Card Projekt war von Anfang an geplant, um unser Gesundheitswesen im Sinne der in den USA gescheiterten „managed-Care“ Industrialisierung umzugestalten.
Patienten sind keine Kunden - Ärzte keine Dienstleister.
Das e-Card Projekt gefährdet das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis!
Freie-Aerzteschaft.de [ 17.04.2010, Resolution vom 5. Ärztetag der Basis in Hannover ]
Mittwoch, 17. März 2010
Der Notfalldatensatz
Die eCard hat viele Aspekte. Zu den meisten ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Zu den Anwendungen, die sehr frühzeitig eingeführt werden sollen, gehört neben dem eRezept vor allem der sogenannte Notfalldatensatz.
Natürlich wünscht sich jeder bessere Hilfe in Not. Von dieser allgemeinen Zustimmung und der hohen Erwartungshaltung der Versicherten zu einem Notfalldatensatz erwarten die Befürworter und die Nutznießer dieses Projektes eCard bei den Bürgern eine hohe Akzeptanz schon bei der Einführung der neuen Gesundheitskarte. Wer wagt schon in aller Öffentlichkeit etwas gegen eine bessere Versorgung im Notfall zu sagen? Letztlich unterstützen auch wir, die wir dem ganzen Projekt kritisch gegenüberstehen, jede wirkliche Verbesserung von Gesundheit und Behandlung, insbesondere in Notsituationen.
Aber leider erfüllt selbst bei wohlwollendster Betrachtung auch der Notfalldatensatz in keinem Punkt die in ihn gesetzten Erwartungen. Hier einige der wichtigsten Aspekte:
- Die häufigsten Notfälle ereignen sich außerhalb der Klinik. Dort aber kommt es auf Kreislaufstabilisierung und Transport an. Für den Zugriff auf gespeicherte Daten fehlen gewöhnlich die Zeit und auch die Notwendigkeit.
- Das System wäre im Katastrophenfall, bei Massenunfällen und bei Stromausfällen nicht einsetzbar.
- Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- und Sprachstörungen wären durch das System benachteiligt.
- Für die Weiterbehandlung in der Klinik und für jeden klinischen Notfall sind die für einen Notfalldatensatz geplanten Daten nicht ausreichend.
- Die Daten eines Notfalldatensatzes sollen vom Betroffenen nicht lesbar sein. Damit fehlt die wichtige Kontrollfunktion des Bürgers auf Richtigkeit und Vollständigkeit der über ihn hinterlegten Daten – Fehleingaben könnten sogar tödlich sein.
- Ein zukunftsträchtiger Notfalldatensatz muss unseren Bürgern auch im Ausland helfen. Jedes System, das nur in Deutschland einsetzbar ist, wird schon heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht.
- Es ist zu erwarten, dass heutige Datenträger und auch der Notfalldatensatz schon in wenigen Jahrzehnten nicht mehr lesbar sein werden. Notfallsysteme müssen jedoch für 80 – 100 Jahre geplant werden.
- Die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft können jedoch mit einem Notfallsystem mit geschriebenen bzw. gedrucktem Wort erfüllt werden. Dafür stehen ausreichend Computertechnik und Erfahrung zur Verfügung.
Meine ausführliche Kritik des Notfalldatensatzes ist inzwischen veröffentlicht worden. Sie kann auch auf meiner Homepage (pdf) nachgelesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günterberg
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Donnerstag, 4. März 2010
Grauduszus fordert Rücktritt des Telematikbeauftragten Bartmann
„Die Verbal-Akrobatik nützt ihm nichts, der Telematikbeauftragte der Bundesärztekammer, Herr Bartmann, muss aus diesem Amt umgehend entfernt werden.“ Mit dieser Forderung reagierte Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ) auf das „Taktieren Bartmanns“ auf der Cebit in Hannover. Konkret habe er zunächst von einer angeblichen „Zustimmung von Ärzteorganisationen zur eCard-Online-Anbindung zu fabuliert“, um wenig später dann diese Meldung halbherzig zurückzuziehen
„Offenbar berauscht vom Cebit-Aphrodisiakum“ habe sich der Telematikbeauftragte mit seinem Taktieren einmal mehr über „glasklare Ablehnungsbeschlüsse“ dreier Deutscher Ärztetage und vieler Landesärztekammern und -KVen hinweggesetzt und wieder einmal Verunsicherung in die Kollegenschaft getragen, „eine Verunsicherung zudem, von der auch das Bundesgesundheitsministerium tangiert worden ist“, gab Grauduszus zu bedenken. Im übrigen hätten „Dementis erfahrungsgemäß die Halbwertzeit von Lutschbonbons.“
Die elektronische Gesundheitskarte in der vorliegenden Form werde vom ganz überwiegenden Teil der niedergelassenen Ärzte in Deutschland „rigoros abgelehnt“, betonte der FÄ-Präsident. Den „üblen und unkollegialen Taschenspielertricks des Herrn Bartmann“ müsse endgültig ein Riegel vorgeschoben werden. Spätestens der kommende 113. Deutsche Ärztetag in Dresden müsse dafür sorgen, verwies Grauduszus auf die Tatsache, dass unter den Delegierten „dieses Mal deutlich mehr Basisärzte vertreten sein werden.“
Quelle: Ärztlicher Nachrichtendienst
Edit: Die offizielle Verlautbarung der BÄK.
"Grauduszus fordert Rücktritt des ... »





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