Im Sommer 2017 verkündete Bundesgesundheitsminister Gröhe, dass der Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte nun vollzogen worden sei. Nur stand zum Zeitpunkt des "Rollout" kein einziges Gerät für die zwangsweise Onlinanbindung aller Praxen und Kliniken zur Verfügung.
Für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) sind erforderlich: Ein Telematik-Konnektor, ein zugelassenes onlinefähiges Kartenlesegerät und eine SMC-B Institutskarte. Alle 3 Komponenten standen im Juli 2017 nicht zur Verfügung und sie standen auch bis heute nicht zur Verfügung. Die Industrie war seit Juli noch nicht in der Lage, zu liefern. Und das nach 15- jähriger Planungszeit für das Pleitenprojekt, welches inzwischen auch vom Bund der Steuerzahler wegen Verschwendung scharf kritisiert worden ist. Heute ist nun eine Rechtsverordnung erlassen worden, vom Bundesrat am 3.11.2017 genehmigt, die besagt, dass der Zeitpunkt des verpflichtenden und sanktionsbewehrten Onlineanschlusses aller Praxen und Kliniken an die "Telematik - Infrastruktur" erneut auf den 31.12.2018 verschoben werden muss. Die unendliche, milliardenschwere Geschichte geht also weiter. Trotz aller Werbemaßnahmen des Monopolisten, der als Anbieter von Arztpraxissoftware seit Monaten wöchentlich Hochglanzbroschüren an Arztpraxen versendet und dazu aufruft,Verträge über den Onlineanschluss zu unterzeichnen, obwohl die Geräte bislang noch nicht einmal praktisch auf dem Markt waren. Heute kündigt die Firma nun an, dass die Geräte bald kommen werden. In einem Beschluss hat die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung diese Woche gefordert, dass der Zeitpunkt des Onlineanschlusses bis Ende 2019 verlängert werden muss. Außerdem wurden die Fristen und Sanktionen von Seiten der Politik als falsches Signal kritisiert. Das ganze Projekt bleibt weiterhin unsinnig, teuer und gefährlich und sollte von jeder neuen Bundesregierung sofort beendet werden.