10. Dezember 2014 | "Der Druck wächst. Nachdem die Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) nicht verstummt, schrecken die Krankenkassen auch vor unlauteren Mitteln nicht zurück. „Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte“, steht auf einem Plakat der Bundesärztlichen Kassenvereinigung, das demnächst in vielen Arztpraxen aushängen dürfte. Weiter heißt es dort: Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen könnten, seien Ärzte und Psychotherapeuten künftig verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen." Und weiter heißt es bei Verdi: "Doch das ist falsch. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, betont Jan Kuhlmann von der Initiative Patientendaten. Schließlich gebe es ein entsprechendes Ersatzverfahren, wenn jemand keine gültige Versicherungskarte habe. Auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt dies auf seiner Website: „Alternativ“, heißt es dort, „kann auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden.“ Nur wenn der Patient einen solchen Nachweis nicht innerhalb des Quartals vorlege, müsse er die Behandlungskosten privat bezahlen."
Bericht der Gewerkschaft VERDI 10.12.2014, weiter lesen hier:
https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++674bf734-8083-11e4-ba25-5254008a33df