Ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) führt das Sicherheitskonzept der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ad absurdum. Der Zeitung zufolge kritisieren die Juristen der KBV darin, dass die Krankenkassen nicht ihrer Pflicht nachkämen, die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, des Karteninhabers und seiner Sozialdaten zu überprüfen. Das sei problematisch, „da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.“ Nach dem E-Government-Gesetz gelte die Karte als Identitätsnachweis in der Kommunikation zwischen Versicherten und Krankenkasse. Man müsste also jetzt alle Karten austauschen oder „nachidentifizieren“, schreibt das Hamburger Abendblatt weiter. Ist sie kein Identitätsnachweis, sei sie wertlos.
Dienstag, 4. Februar 2014
Hamburger Abendblatt titelt: „Gutachten: Die elektronische Gesundheitskarte ist illegal“
Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks