Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten,
- ihren gesetzlichen Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen;
- die Versicherten, die über eine über den 01.01.2014 hinaus gültigen Krankenversichertenkarten verfügen in einer der Sach- und Rechtslage entsprechenden Art und Weise zu informieren und
- den Versicherten, die weder über eine gültige Krankenversichertenkarte noch über eine eGk verfügen, den Zugang zu ärztlichen Leistungen gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä ohne Schikanen zu gewähren.