Haben Sie schon etwas von der neuen „Elektronischen Gesundheitskarte“ mit Foto gehört, die Sie bald bekommen sollen?
Das ganze „Gesundheitswesen“ soll „digitalisiert“ werden und alle Krankheitsdaten der Menschen sollen übers Internet laufen. Und mit dem Foto der Patienten auf der Karte sollen Ärzte die „Identität“ ihrer Patienten kontrollieren. Sozusagen als Kontrollstelle für die Kassen. Später geplant würden dann Arztbriefe und Krankenhausberichte dauerhaft in einem zentralen Daten-Netzwerk gespeichert. Angeblich soll unser Gesundheitswesen dann besser, billiger und für alle transparenter werden. Im Notfall könne man durch diese Karte schneller gerettet werden. Sagt unsere Regierung.
Stimmt das wirklich? Tägliche Datenskandale lassen uns kritisch sein!
Realität Nr. 1: Keine echte Bedeutung von „elektronischen“ Notfalldaten!
Im akuten Notfall spielt es keine Rolle, ob Sie z.B. an einer Penicillinallergie leiden oder welche Blutgruppe Sie haben. Der Notarzt hat keine Zeit, um auf eine Computerverbindung zu warten und diese Informationen spielen für sein Handeln keine wesentliche Rolle. Im akuten Notfall geht es darum, Herz, Kreislauf und Atmung zu stabilisieren. Eine Blutübertragung wird im lebensbedrohlichen Notfall mit einer „Standardblutgruppe“ durchgeführt, erst im Krankenhaus wird die richtige Blutgruppe getestet. 90 % der Bürger haben einen Hausarzt, der ihre Krankheitsgeschichte kennt.
Realität Nr. 2: Die Karte frisst Zeit und Geld in Arztpraxen und Krankenhäusern!
Bei allen bisherigen Tests stellte sich heraus: Die neue Karte raubt den Ärzten die Zeit. Das Einlesen der Daten, wenn der Patient in die Praxis kommt und das Erstellen der „Notfalldatensätze“ kostete viel mehr Zeit als bisher. So müssen Sie in der Arztpraxis länger auf Ihre Behandlung warten. Von Ihrem Haus oder Facharzt können Sie jetzt schon jederzeit Ihre medizinischen Berichte bekommen. Für sich selbst oder für andere Ärzte. Elektronische Arztbriefe gibt’s auch schon längst. Nicht nur für Auslandsaufenthalte gibt es Notfallausweise auf Papier, sogar in viele Sprachen übersetzt. Die Daten können auch auf spezielle USB- Sticks gespeichert werden. Für all das braucht man kein milliardenschweres bundesweites Krankheitsdatennetzwerk!
Realität Nr. 3: Mit der neuen Krankheitskarte wird mit Sicherheit alles teurer
Allein im Jahr 2009 Jahr mussten Ihre Kassen ca. 740 Millionen Euro für das „Kartenprojekt“ einplanen, auf längere Sicht kostet es 7-14 Milliarden Euro, die in der Grundversorgung dringend gebraucht werden. Aber alles wird transparenter? Ja, so entstehen „gläserne Patienten und gläserne Ärzte“. Wollen Sie das? Datenskandale sind an der Tagesordnung.
Schluss mit dieser weiteren Verschwendung von Versichertengeldern! Hier kann man bis zu 14 Milliarden sparen. Der „Deutsche Ärztetag“ hat die e-GK mehrfach abgelehnt.
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Freitag, 6. Mai 2011
Aktuelle Information für Patienten: Tägliche Datenskandale lassen uns kritisch sein!
Mittwoch, 6. April 2011
Ärzte brauchen jetzt kein onlinefähiges Kartenlesegerät
Liebe Praxisärztinnen und Praxisärzte,
sicher haben auch Sie in den letzten Wochen immer dringendere Aufforderungen von Seiten Ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen, sich jetzt unverzüglich ein neues Kartenlesegerät anzuschaffen. Es sei damit zu rechnen, dass ab dem 4. Quartal 2011 Einzelne Ihrer Patienten mit neuen „elektronischen Gesundheitskarten“ in Ihrer Praxis erscheinen werden.
Wie ist die Lage? Müssen Sie sich neue Kartenlesegeräte zulegen?
Durch eine Gesetzesänderung in 2011 werden die Krankenkassen jetzt genötigt, „Elektronische Gesundheitskarten“ an 10 % ihrer Versicherten ab 1.10.2011 auszugeben. Anderenfalls drohen Millionenstrafen. Nur so konnten die Krankenkassen gezwungen werden, die seit 2006 überfällige neue Karte auszugeben, obwohl sie nach dem Scheitern aller Tests nicht mehr wirklich vom Projekt überzeugt sind. Die erzwungene Ausgabe der „Elektronischen Gesundheitskarten“ soll bis ca. Ende 2013 erfolgen. Für einige Jahre wird es also noch parallel alte und neue Karten geben. Sie müssen ab dem 4. Quartal 2011 nur in der Lage sein, die neuen Karten mit Ihrem Lesegerät auszulesen. Eine Onlineanbindung Ihrer Praxis wird noch lange nicht nötig sein. Und wir hoffen, dass dies auch auf Dauer verhindert werden kann. Man rechnet damit, dass die erste „Onlineanwendung“, die geplante elektronische Verwaltung der Daten Ihrer Versicherten in Ihrer Arztpraxis frühestens ab 2014 oder 2015 beginnen kann. Wenn überhaupt!
Der „Deutsche Ärztetag“ 2010 hat die e-Card und die Onlinestammdatenverwaltung in den Praxen abgelehnt!
Wir hoffen also noch, dass sich hier Ärzte, Patienten- und Bürgerrechtsverbände endgültig durchsetzen können. Was also ist bis dahin nötig? Ihre Praxis muss nur ein einfaches Kartenlesegerät vorhalten, mit dem Sie die alte KVK und die neue e- Card auslesen können.
Sie brauchen also jetzt kein „onlinefähiges“ Gerät!
Dienstag, 15. September 2009
Kein Foto für die e-Card: Klageentwurf
Nachdem es bereits eine beachtliche Anzahl von Downloads des Musterwiderspruchs gibt und wahrscheinlich viele Versicherte jetzt weiter gegen die Lichtbildanforderung bzw. einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vorgehen möchten, bietet Rechtsanwältin Franziska Hesselbarth eine Musterklage für das Sozialgericht als Download an. Diese Musterklage basiert auf einer Klage, die sie im Auftrag von Versicherten gegen eine Krankenkasse angefertigt hat.
Interessant sind auch ergänzende Informationen zu Kostenrisiken des Sozialgerichtsverfahren für klagewillige Versicherte. Konkret heißt das, dass Versicherte, die selbst ohne Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts klagen, prinzipiell keine Kostenrisiken für das Sozialgerichtsverfahren in erster Instanz tragen!
Informationen zum Verlauf von Widerspruchs- oder Klageverfahren können Sie über die Kommentarfunktion oder info@stoppt-die-e-card.de">per Mail übermitteln.