„Millionen Patientendaten ungeschützt im Netz“ heißt die Nachricht seit Dienstag, 17. September 2019. Zum wiederholten Mal ist ein Leck bei der Speicherung von Gesundheitsdaten entdeckt worden. Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) droht jedoch der gesetzliche Ausverkauf sensibler Gesundheitsdaten Alltag zu werden. Gefördert wird der Einsatz von Gesundheits-Apps, die Daten an Drittanbieter weitergeben, und die Zentralisierung aller Versichertendaten im Forschungdatenzentrum.
Die Digitale Gesellschaft nimmt kritisch Stellung zu dem vom Kabinett vorgelegten DVG. Angesichts der bestehenden Probleme mit der Telematik-Infrastruktur, die bisher allenfalls in der Theorie die Sicherung der Gesundheitsdaten gewährleisten kann, und der Tragweite der vom DVG vorgesehenen Veränderungen fordert die netzpolitische Organisation ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Donnerstag, 19. September 2019
Gegen den Ausverkauf der Gesundheitsdaten – für ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematikinfrastruktur? Veranstaltung Frankfurt 21.9.2019
Die Datenschützer Rhein-Main veranstalten am 21.9.2019 in Frankfurt eine Diskussions- und Informationsveranstaltung zur Telematikinfrastruktur.
Ort: Sallabu Gallus, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt
Zeit:16-18 Uhr
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an betroffene Ärzte udn Psychotherapeuten, die von dem gesetzlichen Zwang des Praxisanschlusses betroffen sind.
https://ddrm.de/event/zwangsanschluss-an-die-telematik-infrastruktur/
Sonntag, 15. September 2019
Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone
Gemeinsame Stellungnahme 23.8.2019
Welches Unternehmen ist für die Telematik-Infrastruktur (TI) verantwortlich? Die gematik mbH? Solange das nicht geklärt ist, gehen Gesundheitsdaten in ein schwarzes Loch – das kann nicht sein. Zurzeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte – so, wie es die Datenschutzgrundverordnung fordert.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen hunderttausende Arzt-, Zahnarzt- und Therapeutenpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Gesundheitswesen vernetzt werden. Dazu dient die Telematik-Infrastruktur. An diesem Netzwerk, die mehrere Plattformen und Zonen umfasst, sind zahlreiche Unternehmen, Konsortien und Rechenzentren beteiligt. Unvorstellbare Mengen vertraulicher Patientendaten soll die TI nach ihrer Fertigstellung übermitteln, speichern, verarbeiten.
Pressekonferenz Berlin im Haus der Bundespressekonferenz: Ärzteverbände warnen vor Sicherheitslücken
Gemeinsame Pressemitteilung vom 27.06.2019
Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich
Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Versichertenstammdaten werden bereits in der TI abgeglichen. Künftig sollen Patientenakten in der TI platziert und möglicherweise auch gespeichert werden. MEDI GENO Deutschland und weitere Ärzteverbände reichen Klage ein.
Der Gesetzgeber zwingt alle Praxen in Deutschland, einen TI-Konnektor zu installieren und sich darüber mit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbinden. Ziel ist die Vernetzung aller, die an der Patientenversorgung beteiligt sind. Wegen Sicherheitsbedenken haben sich viele Ärzte und Psychotherapeuten gegen die Installation des TI-Konnektors entschieden. Für ihre Verweigerung nehmen die Praxisinhaber einen Honorarabzug in Kauf. Der Gesetzgeber will den Druck auf die Praxen erhöhen und die Honorarstrafe nächstes Jahr von einem auf 2,5 Prozent anheben.
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