dpa berichtet heute: "
"Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter Lutz Hasse sieht die Zukunft der elektronischen
Gesundheitskarte kritisch. Mit ihren jetzigen Funktionen könne sie nicht viel mehr als die bisherige
Karte, sagte Hasse der Deutschen Presse-Agentur. "Sorgen bereiten mir eher ihre
Weiterentwicklungsmöglichkeiten." Und weiter der offizielle Datenschützer:
"Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sei ein
erster Schritt hin zur großflächigen und Arzt-übergreifenden Nutzung von elektronischen
Patientenakten. Dies stelle sowohl rechtlich als auch technisch sehr viel komplexere
Anforderungen an alle in der Medizin Tätigen als bisher"
Genau das sagen wir auch seit vielen Jahren. Das entscheidende Problem sind die "weitergehenden Anwendungen" und die kommerziellen " Mehrwertanwendungen", die in diesem staatlichen Überwachungsprojekt noch kommen sollen. Zentrale Elektronische Patientenakte, elektronischer Notfalldatensatz, elektronische Rezepte, alle Arztpraxen und Kliniken ans zentrale Netz angebunden, Zwang zum "Versichertenstammdatenmanagement" in allen Arztpraxen über das zentrale Netzwerk der Krankenkassen, welches jetzt gerade von Arvato (internationale Unterfirma des Bertelsmannkonzerns) aufgebaut wird,... dieses unsinnige und gefährliche Datensammelprojekt muss gestoppt werden.
http://www.welt.de/regionales/thueringen/article136246623/Gesundheitskarte-bereitet-Datenschuetzer-Kopfzerbrechen.html
Dem Ärztenachrichtendienst (ÄND) gegenüber ergänzte Hasse heute:
"Hasse sagte, trotz dieser juristischen Entscheidung hätten die
deutschen Datenschutzbeauftragten mit Blick auf die Zukunft der Karte
„Bauchschmerzen“. Sei die Karte in ihrer aktuellen Ausbaustufe kaum mehr
als so etwas wie ein Schlüssel, mit dessen Hilfe Daten von einem Server
abgerufen werden könnten, wäre es technisch in Zukunft durchaus
denkbar, auf der Karte komplette Patientenakten zu hinterlegen. „Aber
muss und darf der Zahnarzt wissen, dass sein Patient beim
Psychotherapeuten ist und was der für eine Diagnose stellt?“
Um zu gewährleisten, dass Ärzte bei zukünftigen Ausbaustufen der
elektronischen Gesundheitskarte nur auf solche Daten Zugriff haben, die
sie wirklich brauchen, seien einerseits strenge Regeln nötig, bemerkte
Hasse. Andererseits müsse dafür gesorgt werden, dass die Rechenzentren,
in denen diese Daten gespeichert würden, wirklich umfassend von
unbefugtem Zugriff geschützt sind. Derzeit verfügten viele Unternehmen,
die mit solchen Daten umgingen, gar nicht über die technischen
Voraussetzungen.
„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt, die
Sie über Menschen überhaupt sammeln können“, betonte Hasse." Artikel ÄND 11.1.2015, leichte Kürzungen und Zustimmung des ÄND.https://www.aend.de/