Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert. Egal ob sie freiwillig oder unfreiwillig versichert sind: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Ihnen nicht kündigen, sie dürfen nicht Ihren Beitrag erhöhen, weil sie nicht mit der Karte einverstanden sind.
Donnerstag, 12. Juli 2012
Mit Widerspruch und Klage gegen die eCard
Montag, 9. Juli 2012
Das System e-Card - Auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht
Im Schattenblick findet sich ein ausführlicher Bericht über die Verhandlung zur Elektronischen Gesundheitskarte vor dem Sozialgericht Düsseldorf.
Spendenaufruf für die Aktion „Stoppt-die-e-Card“
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Gefahr für die ärztliche Schweigepflicht und für eine gute medizinische Versorgung. Hier werden Milliarden für ein industriegetriebenes Projekt ausgegeben, die nicht den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden. Der Deutsche Ärztetag hat auch 2012 das Gesamtprojekt entschieden abgelehnt. Seit 2007 gibt es die bundesweite Bürgerinitiative „ Stoppt-die-e-Card“, die sich zum Ziel gesetzt hat, über die gesundheitsgefährdenden Folgen einer zentralen Speicherung von Krankheitsdaten aufzuklären.
Wir brauchen Ihre finanzielle Unterstützung, um die kritische Aufklärung, z. B. durch Veranstaltungen und Informationsmaterialien etc., weiter führen zu können.
Wir bitten deshalb um Spenden auf das Konto der IPPNW
IBAN: DE39 1002 0500 0002 2222 10 BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft Berlin unter dem Stichwort „Stoppt–die- e-Card“.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Silke Lüder
Dr. Manfred Lotze
Hamburg, Sprecher der Aktion „Stoppt-die-e-Card“, IPPNW HH
Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar
Mittwoch, 4. Juli 2012
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur "Gesundheitskarte"
Komitee für Grundrechte und Demokratie: Bremen, 29.06.2012
Wolfgang Linder
Wir fordern die gesetzlich Krankenversicherten auf, sich dem Ansinnen ihrer Krankenkasse zu widersetzen, ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte einzusenden.
Wir fordern Bundesregierung, Minister Bahr und Bundestag dazu auf, das Projekt „elektronische Patientenakte“ und den weiteren Roll Out der elektronischen Gesundheitskarte zu stoppen.
Die neue Gesundheitskarte leistet bisher nicht mehr als die alte Krankenversichertenkarte. Unter Berufung genau hierauf hat auch ein Sozialgericht in erster Instanz jüngst eine Klage gegen die neue Karte abgewiesen. Allerdings ist sie viel teurer, da mit Prozessorchip und Foto des Inhabers versehen. Die Kassen suggerieren ihren Versicherten, Sinn der neuen Karte sei es, durch das Foto des Inhabers deren Missbrauch zu verhindern. Dies ist vorgeschoben. Kern des Projekts ist es, den Zugang zur elektronischen Patientenakte zu eröffnen. Künftig sollen auf zentralen Servern möglichst sämtliche medizinische Behandlungen möglichst vieler Versicherter lebenslang gespeichert werden. Soweit ist es noch nicht, die dafür erforderliche technische Infrastruktur wird noch vorangetrieben. Aber: nur dadurch können die immensen Kosten des Projekts gerechtfertigt werden. Es heißt, man könne nur so Doppel- oder sich widersprechende Behandlungen vermeiden. Eine längst überfällige Verbesserung der Kommunikation von Ärzten und Krankenhäusern untereinander ohne zentralen Datenpool wird hierdurch jedoch weder geleistet noch wird sie auf anderem Wege vorangetrieben.
Die Risiken und Konsequenzen aber werden immens sein:
"Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur..." vollständig lesen »Sonntag, 1. Juli 2012
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis "Stopp die eCard", Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.
"Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf:..." vollständig lesen »Alles sicher bei der elektronischen Gesundheitskarte? Ziel der Kritiker ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Am 28.6.2012 fand vor dem Düsseldorfer Sozialgericht der erste Prozess eines Krankenversicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte (e-GK) statt.
Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse aus Wuppertal. Er verlangt, medizinische Leistungen zu erhalten, ohne die Elektronische Gesundheitskarte benutzen zu müssen. Seiner Meinung nach verstößt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte gegen die Verfassung.
Eine Zwangsanbindung aller Arztpraxen und Kliniken an ein Computernetz der Krankenkassen wird von ihm abgelehnt, niemand könne auf Dauer diese Daten
schützen.
Sven. S. wird von seinem Anwalt Jan Kuhlmann und von vielen 1000 kritischen Versicherten unterstützt, die wie er ihr Recht auf Krankenbehandlung durch ihre Versicherungen einfordern, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Daten zum Beispiel bei zukünftigen Gesetzesänderungen nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf war ein erster Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.
Nicht überraschend wurde die Klage des Versicherten zunächst vom Sozialgericht abgelehnt. „In dem Verfahren wurde bislang völlig ausgeblendet dass das Kärtchen als Schlüssel zu einem bundesweiten Zwangsnetz aller Praxen und Kliniken für Krankheitsdaten dienen soll“ so Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e Card“.
Sven S. hatte dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion „ Stoppt die-e Card“ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen.
Dr. Silke Lüder sieht in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürfen. Erst letzte Woche stellte sich heraus, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.
Weitere Informationen: www.stoppt-die-e-card.de; www.ippnw.de; www.foebud.org; www.vorratsdatenspeicherung.de; www.grundrechtekomitee.de; www.liste-neuanfang.org
Ansprechpartnerin für die Presse: Dr. Silke Lüder
mail: silke.lueder@stoppt-die-e-card.de">silke.lueder@stoppt-die-e-card.de , Grachtenplatz 7, 21035 Hamburg Tel 040-7353035 Fax 040-7353036, mobil 0175-1542744
Hamburg, Aktion „Stoppt-die-e-Card“ , IPPNW