Der Versichertenstammdatendienst (VSDD) beinhaltet obligat den Abgleich der Versichertenstammdaten, einmal im Quartal, bei jedem Arzt, den ein Patient aufsucht.
Fakultativ kann damit (über das Kartenapplikationsmanagementsystem - KAMS) der Versicherungsstatus überprüft werden, und die Karte kann ggf. gesperrt werden.
Will man Kartenmissbrauch vermeiden, wie es so schön im Akzeptanzmarketing heißt, dürften Abgleich und Bestätigung eigentlich nicht getrennt voneinander erfolgen, sondern müssten in einem Arbeitsgang erledigt werden.
Beim Stecken der eGK werden die Stammdaten über KAMS und VSDD dabei online aus der "Telematikinfrastruktur" gepullt und ggf. geändert.
Wir finden das nicht so toll, denn
erstens ist das eine Verwaltungsaufgabe, die nicht in die Arztpraxen outgesourct werden darf, und
zweitens können so Bewegungsprofile von Patienten in Echtzeit erstellt und analysiert werden (nicht, wie bisher, quartalsweise).
Letzteres ist meines Wissens derzeit nicht erlaubt. Das kann sich aber ändern, und wenn man sich das Gesetzgebungsverfahren unserer geliebten Bundesregierung ansieht, wird sich das einst ändern. Das Interesse an solchen Daten dürfte bei Krankheitsverwaltern relativ groß sein... In Österreich funktionierts übrigens schon.
Quellen:
Versichertenstammdatendienst (VSDD): Der Versichertenstammdatendienst stellt für die Telematikinfrastruktur die Stammdaten eines Versicherten bereit und ermöglicht damit die Abfrage des aktuellen Versichertenstatus einer Person. Bei einer Online-Anbindung können mit Hilfe des VSDD per Mausklick Versichertendaten innerhalb kurzer Zeit aktualisiert werden, etwa wenn sich der Wohnort des Versicherten ändert. So entfällt die heute übliche Neuausstellung einer Karte.
Die Telematkinfrastruktur MUSS dem Primärsystem eine Schnittstelle bieten, mit der es eine Anfrage, ob für eine eGK eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten vorliegt, auslösen kann. (...) Zur Häufigkeit der Aktualisierung hat das Architekturboard beschlossen: "Beim Erstkontakt eines bestimmten Leistungserbringers im Quartal ist die Gültigkeit der Karte und die Gültigkeit der Daten nach § 291 Abs. 2 S. 1 SGB V online zu prüfen. Darüber hinaus MUSS der Leistungserbringer bei einem begründeten Verdacht eines Leistungsmissbrauchs eine Prüfung durchführen." [BMG_FK_VSDM_042006]
Mit dem Versichertenstammdatendienst kann die Gültigkeit des Versicherungsverhältnisses sowie die Aktualität der auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Daten online überprüft und im Bedarfsfall eine Aktualisierung der Karte vorgenommen werden. Hierfür übermitteln die Krankenkassen - z. B. bei Adressänderungen ihrer Versicherten - ihre aktualisierten Stammdaten an den Versichertenstammdatendienst. Wird die elektronische Gesundheitskarte dann beim nächsten Arztbesuch des Versicherten in der Arztpraxis eingelesen, erfolgt ein Datenabgleich zwischen Karte und Versichertenstammdatendienst. Die notwendige Aktualisierung der Karte erfolgt dann online per Mausklick. Bei Verlust der elektronischen Gesundheitskarte ist auf diese Weise auch eine Sperrung möglich.
Der neue Versichertenstammdatendienst der elektronischen Gesundheitskarte dient im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, heißt es in der Begründung des Antrags. Die Verfahren seien bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme eines Leistungserbringers im Quartal anzuwenden, also auch zum Beispiel nach einer Überweisung bei dem die Behandlung fortsetzenden Leistungserbringer.
Die vom KAMS für die eGK erstellten Informationen werden verschlüsselt zum Kartenhersteller geschickt, der die Karten personalisiert und dann an die Versicherten sendet. Ändern sich die Daten eines Versicherten nach Ausgabe der Gesundheitskarte, beispielsweise durch Umzug, so werden sie, sobald die eGK online geht, automatisch beim nächsten Arztbesuch über den VSDD aktualisiert.
„Auf die Frage, warum die nicht-onlinefähigen Lesegeräte von den Kassen nicht finanziert würden, erklärte der noch amtierende zweite Vorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Klaus Enderer, die Kassen verlangten Zugriff auf die Stammdaten der Versicherten, die die Ärzte zu aktualisieren hätten. Das sei das Hauptziel der Kassen", berichteten FÄ-Mitglieder nach der Veranstaltung über die Aussagen der KV-Spitze.
Die Erfahrungen der österreichischen Kollegen mit der ELGA, der alpinen Variante dieses IT-Nasenrings der Ärzteschaft eCard, zeigen uns: nicht die unbürokratische Vervollständigung von - durch Umzug oder Heirat geänderten - Stammdaten ist den unglaublichen finanziellen Aderlaß ihrer Einführung wert. Vielmehr erleben die Österreicher anstelle der bisherigen festen Kostenzusage durch Vorlage einer KVK "gültig bis: 10/09" künftig die Online-Überprüfung der Kostendeckung gegenüber dem Vertragsarzt - unter RealTime Kassen-Vorbehalt.