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Krankenkassen
03.01.2014

Neue Gesundheitskarte: Verunsicherung bei Ärzten und Patienten

Noch ist nicht klar, ob Ärzte und Apotheken tatsächlich nur noch die neue Gesundheitskarte akzeptieren.
Foto: Bernd Thissen, dpa

Seit zwei Tagen ist die neue Gesundheitskarte gültig. Doch sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten sorgt sie nach wie vor für Verwirrung.

Seit Jahren wird über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte gestritten – jetzt ist sie da, aber die Irritationen bei Ärzten und Patienten sind keinesfalls ausgeräumt. In der Theorie scheint die Sache klar: Vom 1. Januar 2014 an ist die neue Karte mit dem Bild des Versicherten gültig, während die alte Karte ihre Gültigkeit verliert. Doch was passiert, wenn ein Patient zum Arzt oder zur Apotheke kommt, ohne den neuen Datenträger in der Tasche zu haben?

Gesundheitskarte: Datenschützer haben Bedenken

Rund fünf Prozent der etwa 70 Millionen Versicherten verfügen nach den Zahlen des GKV-Spitzenverbandes, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, noch nicht über die neue Karte. Einer von ihnen ist Jakob Berger, schwäbischer Vorsitzender des Hausärzteverbandes. „Ganz davon abgesehen, dass ich aus Datenschutzgründen ein Gegner der neuen Karte bin: Ich habe der Kasse bisher noch kein Foto von mir zugeschickt“, sagte Berger unserer Zeitung. Berger zweifelt nach Gesprächen mit Kollegen und Patienten daran, dass tatsächlich 95 Prozent der Versicherten die neue Karte besitzen. Doch er geht davon aus, dass er seine alte Karte bis zum Ende einer Übergangsfrist Anfang Oktober 2014 einsetzen kann.

Noch gilt eine Fristenregelung

Tatsächlich haben GKV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine solche Frist in einer Vereinbarung fixiert. Allerdings muss der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung seine Mitgliedschaft nachweisen. Kann er dies nicht, müsse der Arzt eine Privatrechnung stellen. Sofern der Versicherte dann bis zum Ende des Quartals einen Versicherungsnachweis vorlegt, muss der Arzt die Privatvergütung zurückerstatten.

Auch alte Karten werden in der Regel noch akzeptiert

Für den Pressesprecher des AOK-Bundesvorstandes, Kai Behrens, hört sich das dramatischer an, als es letztlich ist. „Wer eine alte Karte dabei hat, kann damit doch problemlos vor Ort seine Kassenmitgliedschaft nachweisen. Sie ist ja nach wie vor einlesbar“, sagte Behrens unserer Zeitung. Auf dieses Prozedere setzt auch die KBV, die bestätigte, dass die bisherigen Karten weiter funktionsfähig sind.

Unklarheit, ob Apotheken noch alte Karten akzeptieren

Zwischen GKV und dem Deutschen Apothekerverband besteht hingegen keine entsprechende Vereinbarung. Grund genug für den Hamburger Apothekerverein, seinen Mitgliedern zu empfehlen, Arzneimittel nur gegen „sofortige Bezahlung“ abzugeben, wenn die neue Karte fehlt. Doch AOK-Sprecher Behrens ist davon überzeugt, dass die alten Karten in den Apotheken akzeptiert werden.

Führt neue Gesundheitskarte zum "gläsernen Patienten"?

Auf einem anderen Blatt steht, dass die Karte bis dato kaum mehr kann als ihre Vorgängerin. Die Initiatoren hatten vorgesehen, dass auf dem Chip Patientenakten gespeichert werden. Doch davon ist zurzeit keine Rede. Das wiederum freut Jakob Berger, der ein Risiko der Manipulation von „äußerst sensiblen“ Daten fürchtet. Trotz der Beteuerung der Kassen, dass die Technik sicher sei, warnt Berger vor dem „gläsernen Patienten“.

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