Kassenärztliche Vereinigung: Alte Versichertenkarten bleiben gültig

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern ist der Ansicht, dass alte Karten entgegen der Darstellung der Spitzenverbands der Krankenversicherungen bis zum aufgedruckten Datum gültig sind.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) weist in der aktuellen Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift KVB-Forum (PDF-Datei, Seite 3) darauf hin, dass alte Krankenversichertenkarten bis zum aufgedruckten Verfallsdatum ihre Gültigkeit behalten. Die anderslautende Darstellung des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen sei falsch.

Die KVB beruft sich in ihrer Einschätzung auf eine Mitteilung der Kassenärztliche Bundesvereinigung und auf den Bundesmantelverträg Ärzte (PDF-Datei), der zwischen den Kassenärzten und dem GKV-Spitzenverband geschlossen wurde. Dort heißt es in § 19 Abs. 2: "Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen." Eine weiter einschränkende Regelung gibt es nicht, allerdings ist der Arzt verpflichtet, das Gültigkeitsdatum zu beachten.

Neben der Kassenärztlichen Vereinigung kritisiert auch das Grundrechtekomitee in einer Pressemitteilung die Verwirrung, die durch den veränderten Bundesmantelvertrag entstanden sei. Diese Veränderung erfolgte am 1. Oktober und führte zu Meldungen, die entsprechend korrigiert werden mussten. Die im Vertrag benutzte Formulierung, dass die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) "grundsätzlich" als Versicherungsnachweis gelte, verdecke die Tatsache, dass die herkömmliche Krankenversicherungskarte (KVK) nach wie vor bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit benutzt werden kann. (vbr)