„Die Verbal-Akrobatik nützt ihm nichts, der Telematikbeauftragte der Bundesärztekammer, Herr Bartmann, muss aus diesem Amt umgehend entfernt werden.“ Mit dieser Forderung reagierte Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ) auf das „Taktieren Bartmanns“ auf der Cebit in Hannover. Konkret habe er zunächst von einer angeblichen „Zustimmung von Ärzteorganisationen zur eCard-Online-Anbindung zu fabuliert“, um wenig später dann diese Meldung halbherzig zurückzuziehen
„Offenbar berauscht vom Cebit-Aphrodisiakum“ habe sich der Telematikbeauftragte mit seinem Taktieren einmal mehr über „glasklare Ablehnungsbeschlüsse“ dreier Deutscher Ärztetage und vieler Landesärztekammern und -KVen hinweggesetzt und wieder einmal Verunsicherung in die Kollegenschaft getragen, „eine Verunsicherung zudem, von der auch das Bundesgesundheitsministerium tangiert worden ist“, gab Grauduszus zu bedenken. Im übrigen hätten „Dementis erfahrungsgemäß die Halbwertzeit von Lutschbonbons.“
Die elektronische Gesundheitskarte in der vorliegenden Form werde vom ganz überwiegenden Teil der niedergelassenen Ärzte in Deutschland „rigoros abgelehnt“, betonte der FÄ-Präsident. Den „üblen und unkollegialen Taschenspielertricks des Herrn Bartmann“ müsse endgültig ein Riegel vorgeschoben werden. Spätestens der kommende 113. Deutsche Ärztetag in Dresden müsse dafür sorgen, verwies Grauduszus auf die Tatsache, dass unter den Delegierten „dieses Mal deutlich mehr Basisärzte vertreten sein werden.“
Quelle: Ärztlicher Nachrichtendienst
Donnerstag, 4. März 2010
Grauduszus fordert Rücktritt des Telematikbeauftragten Bartmann
Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Die Erklärung der BÄK schliesst eine Pflicht zur Online-Anbindung (ich rede von dem physikalsichen Anschluss der Praxis an das wie auch immer geartete Netz dahinter) jedoch kategorisch nicht aus. In der Mitteilung ist m.E. die Rede davon, dass die bestehenden IT-Systeme (PVS etc.) nicht "im selben Netz" zum Kartenleser und somit zur benötigten Online-Anbindung bspw. für den VSSD zu sehen sind.
Oder interpretiere ich die Mitteilung etwa falsch?
Oder anders herum: Eine Online-Anbindung der Arztpraxis ist doch spätestens mit Einführung des ersten eGK-Online-Dienstes erforderlich, oder?
Kommentar (1)
#1
röntgen
am
10.03.2010 11:32
(Antwort)





