Liebe Praxisärztinnen und Praxisärzte,
sicher haben auch Sie in den letzten Wochen immer dringendere Aufforderungen von Seiten Ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen, sich jetzt unverzüglich ein neues Kartenlesegerät anzuschaffen. Es sei damit zu rechnen, dass ab dem 4. Quartal 2011 Einzelne Ihrer Patienten mit neuen „elektronischen Gesundheitskarten“ in Ihrer Praxis erscheinen werden.
Wie ist die Lage? Müssen Sie sich neue Kartenlesegeräte zulegen?
Durch eine Gesetzesänderung in 2011 werden die Krankenkassen jetzt genötigt, „Elektronische Gesundheitskarten“ an 10 % ihrer Versicherten ab 1.10.2011 auszugeben. Anderenfalls drohen Millionenstrafen. Nur so konnten die Krankenkassen gezwungen werden, die seit 2006 überfällige neue Karte auszugeben, obwohl sie nach dem Scheitern aller Tests nicht mehr wirklich vom Projekt überzeugt sind. Die erzwungene Ausgabe der „Elektronischen Gesundheitskarten“ soll bis ca. Ende 2013 erfolgen. Für einige Jahre wird es also noch parallel alte und neue Karten geben. Sie müssen ab dem 4. Quartal 2011 nur in der Lage sein, die neuen Karten mit Ihrem Lesegerät auszulesen. Eine Onlineanbindung Ihrer Praxis wird noch lange nicht nötig sein. Und wir hoffen, dass dies auch auf Dauer verhindert werden kann. Man rechnet damit, dass die erste „Onlineanwendung“, die geplante elektronische Verwaltung der Daten Ihrer Versicherten in Ihrer Arztpraxis frühestens ab 2014 oder 2015 beginnen kann. Wenn überhaupt!
Der „Deutsche Ärztetag“ 2010 hat die e-Card und die Onlinestammdatenverwaltung in den Praxen abgelehnt!
Wir hoffen also noch, dass sich hier Ärzte, Patienten- und Bürgerrechtsverbände endgültig durchsetzen können. Was also ist bis dahin nötig? Ihre Praxis muss nur ein einfaches Kartenlesegerät vorhalten, mit dem Sie die alte KVK und die neue e- Card auslesen können.
Sie brauchen also jetzt kein „onlinefähiges“ Gerät!
Mittwoch, 6. April 2011
Ärzte brauchen jetzt kein onlinefähiges Kartenlesegerät
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Sobald die ecard ab 1.10.2011 in unseren Praxen ist haben alle niedergelassenen Kassenärzte den "Schwarzen Peter": die ecard ist in der Praxis angekommen.
Und sie wird dann nicht mehr hinauszuwerfen sein und sie wird sich weiter ihrem ursprünglichen Ziel, die Arztpraxen online ins Gesundheitsnetz zu bringen, durchsetzen.
Wie?
Szenarium:
1). Durch die Zwangsmaßnahme, der Drohung einer Strafgebühr (über den Gesundheitsfond wird ein Strafgebührsbetrag einbehalten) gegen die Krankenkassen werden jetzt die eGk ausgegeben (ca 10% der Kunden/Versicherten/Pat). Ab dem
01.10.2011 werden zunehmend diese Pat. mit der neuen eGK in den Arztpraxen vorstellig werden. Sollte die Praxis kein entsprechendes Lesegerät haben kann dieser Pat nicht abgerechnet werden.
2). Monate (bis Jahre) später, eine kritische Masse an ecards ist ausgegeben. Nun wird die online Fähigkeit hergestellt. Die eGk ist zusammen mit den entsprechenden Kartenlesegeräten außerhalb des Praxissoftwaresystem alleinig onlinefähig. Die ecard ist wiederbeschreibbar.
Die online Verbindung wird in der Praxis über das onlinefähige Kartenlesegeräte hergestellt, die Karte wird geprüft (Daten werden übertragen z.B. Patientenname etc aber auch der Standort des Kartenlesegerätes, d.h. wo befindet sich nun die Karte und damit der Pat.
) und anschließend wird ein Verifizierungscode auf die ecard geschrieben.
Ohne diesen Verifizierungscode kann die ecard nicht in das Praxissoftwaresystem eingelesen werden (Selbstverständlich wurden zwischenzeitlich mit einem neuen Praxissoftwareaupdate diese Kartenprüfroutinen etabliert). Ohne Einlesung keine Abrechnung möglich (maschinelle computergestützte Abrechnung seit ca 1 Jahr Pflicht um abrechnen zu können).
3). Diese Proceduren dauern für viele Praxen zu lange(!, künstlicher Stau!). Abhilfe wird durch die direkte Anbindung der Praxissoftware über KV-Safenet angeboten. Mit weiteren Boni sind die Praxen nun online.
Schöne Zukunft wünscht Euch
Kommentare (2)
#1
Johann Henrich
am
01.05.2011 13:21
(Antwort)
Mit der schrittweisen Einführung der ecard erfolgt die Systemanbindung an das "Backbone" (= Netzwerk) des Gesundheitssystem (= Onlineanbindung der Praxissoftware). Zuvor mußte sicher gestellt werden, daß jede Arztpraxis (= Zweigstelle) überhaupt einen Rechner hatte. Dies wurde mit der Verpflichtung zum maschinellen Abrechnen erreicht.
Die weitere Kontrolle erfolgt nun über den Computer. In Folge von laufenden Prüfungen durch ein Netzwerk von Regelvorschriften der Praxissoftware werden alle Einträge dort kontrolliert und vorbereitet zum demnächst anstehenden Online-Versandt. Bislang betrifft dies nur die Abrechnung (jetzt ja auch schon online). Diese Vorschriften werden sich in den nächsten Monaten und Jahre verstärken. Ein erster Vorgeschmack waren die Kodiervorschriften (AKR) der Diagnosen. Ziel ist es ja nicht nur die Diagnosen zu vereinheitliche und konfom zu machen. Es wird über die AKR jetzt schon die Abrechnungsziffer kontrolliert.
In Zukunft wird man auch die Therapie dort eintragen müssen. (schon heute zum Teil über das Computerrezept verwirklicht)
Befunde, die sie selbst erheben oder im Labor erhoben oder auch nicht veranlaßt werden, bilden dann weitere Kontrollbausteine.
Das eigenltiche Ziel ist die Vereinheitlichung alle Daten, so daß sie in einer Datenbank abgespeichert werden können und so eine Online-Patientenakte mit völliger Transparenz entsteht.
Die ecard
ist der Schlüssel und auch physischer/psychischer Hebel (direkte Auseinandersetzung mit den Patienten für die Praxis) zur Online-Anbindung der Praxis.
Eine der wichtigsten Eigenschaften der ecard ist deren Wiederbeschreibbarkeit.
Zunächst werden durch staatliche Zwangsmaßnahmen (Strafgebühr für die Krankenkassen, z.B. über den Gesundheitfond leicht einbehaltbare Gelder) ab 01.10. 2011 von den Krankenkassen ca 10% der Patienten mi einer ecard ausgestattet. (Warum nur 10%? Einführungstest, Niederschwelligkeit, ein paar begeisterte findet man allemal).
Wenn solche Patienten n die Arztpraxis kommen, muß das Praxiscomputersystem diese Karten einlesen können sonst kann nicht abgerechnet werden.
Im nächsten Schritt ( z.B. Monate später und verstärkter Ausgabe der Karten an weitere Versichterte) wird sobald der
Patient die Praxis betritt über seine ecard eine Online-Prüfung stattfinden. . (separate Onlinfähigkeit der ecard bzw des Kartenlesegerätes ohne in das Praxiscomputersystem eingelesen werden zu müssen) Ohne diese Prüfung akzeptiert das Computerpraxissoftwaresystem die ecard nicht, d.h. bei der Online-Prüfung wird ein Verifizierungscode online auf die ecard geschrieben (s. a. eRezept).
Diese Prüfung könnte außer Daten des Patienten wie Name etc evtl mit gleichzeitig zu erhebenden Biometrtiedaten (Gesichterkennung, Stimmerkennung, Fingerabdruck etc) abgeglichen werden. Wichtige Übermittlung mit Einlesen der ecard ist der Standort, d.h. in welcher Praxis bei welchem Doktor befindet sich jetzt mein Kunde/Versicherter/Patient. Daraus können dann auch mit dem Verifizierungcode von der Krankenkasse die ecard für diese Praxis gesperrt werden, z.B. weil die Kasse keinen Vetrag mit diesem Arzt hat.
Durch dieses 2-Schrittverfahren der ecard-Verfizierung also -1. Online, 2. über die Praxissofware- ergibt sich in vielen Praxen eine ensprechende Verzögerung bei der Patientenannahme. Dieser Stau kann dann in Zukunft aufgelöst werden wenn das Praxiscomputersystem direkt online ist. (ecard als trojanisches Pferd).
Der Weg ist nun offen zur totalen Manipulation über das online vernetzte Praxissoftwaresystem.
Soweit mein Zukunftsscenarium.
Kommentare (2)
#2
Johann Henrich
am
04.05.2011 01:19
(Antwort)
ich sehe das problem ähnlich. aber die ärzte haben es in der eigenen hand, ob sie sich zu etwas zwingen lassen wollen, auch wenn sie es nich wollen (so lange sie nicht per gesetz gezwungen sind - danach geht es nur durch abwahl derjenigen, die nicht halten, was sie versprochen haben).
leider haben die patienten fast keine chance etwas zu entscheiden, da sie (selbstverständlich alternativlos) vor vollendete tatsachen gestellt werden.
jetzt gibt es die alternative praxisstick - die ersten wurden bereits ausgegeben. wenn jemand will, so kann er sich selbst davon überzeugen, ob es brauchbar ist. auch die testversion für ärzte steht zum download (allerdings nur nach registrierung nutzbar).
standalone in der zweiten hälfte des monats.
ein modul zum auslesen des praxissticks (usb-stick) ist fertig und kann von jeder arztsoftware aufgerufen werden (wird in ca. 2 wochen im internet zum download angeboten). damit ist kein chipkarten-lesegerät nötig und auch kein internetanschluss. wenn es viele ärzte darauf ankommen lassen, dass sie nicht die onlinefähigen geräte installieren, so wird man ggf. neu nachdenken, ansonsten haben sie eine "ärztevertretung" (kbv) welche schon dafür sorgen wird, dass die ärzte nicht machen können, was sie für vernünftig halten, sondern das, womit die kbv & co im namen der ärzte die besten geschäfte - auf kosten der ärzte und der beitragszahler - machen kann.
Kommentare (2)
#3
DIMIM
am
04.05.2011 23:08
(Antwort)
die von mir hier früher erwähnte alternativlösung PRAXISstick für anbieter im gesundheitswesen (ärzte, zahnärzte, krankenkassen, pfelgeheime, ...) ist fertig und steht für alle interessenten im deutschsprachigen raum zum download bereit (deutschland, österreich, die schweiz [und liechtenstein]). damit wären keine neuen chipkarten-lesegeräte, keine chipkarte oder heilberufsausweis und auch kein anschluss an ein "gesundheitsnetz" nötig. auf längere sicht wären damit im vergleich zu den geplanten zwangs-monopollösungen milliardeneinsparungen im gesundheitswesen machbar.
weitere details (sowie die PRAXISstick-anwendung) kann man im internet unter www.moro.onlinehome.de (danach die jeweilige flagge anklicken) erhalten.
Kommentare (2)
#4
DIMIM
am
23.05.2011 12:17
(Antwort)


