Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - Ausgabe 17 - 2024
Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Dunkle Schatten und heftiger Gutachten-Gegenwind
(dfg 17 – 24) Für das Durchsetzen politischer Ideen und Innovationen setzen Wissenschaftler ger-ne das Bild „vom Bohren dicker Bretter“ ein. Man benötigt entweder viel Sitzfleisch oder das Gemüt eines Ackergaules, um nach und nach erfolgreich zu sein. Die Möglichkeit des Scheiterns in-begriffen. Bis zur nächsten Bundestaswahl im Herbst 2025 dauert es eigentlich noch knapp eineinhalb Jahre. Aber aktuell scheinen die Gemeinsamkeiten innerhalb der „Ampel“ aufgebraucht zu sein. Und intern die Flügelkämpfe zu beginnen. „Fundis“ gegen „Realos“ heißt es dann bei den BündnisGRÜNEN oder Sozialflügel gegen Wirtschaftsflügel bei anderen Parteien. Man kann es auch – wie im Tierreich – mit dem Kampf der Falken gegen Tauben vergleichen. Nur wer als Sie-ger vom Schlachtfeld geht, hat das Sagen. Zurück bleibt die Masse an der Basis, die nicht immer klaglos alle Belastungen hinnimmt. Das gilt auch für die bundesdeutsche Gesundheits- und Sozialpolitik, deren Zukunfts-Konturen immer verwaschener erscheinen.
Gesundheits- und Sozialpolitik / Krankenhäuser:
Munition I: Länder-Gutachten belegt Lauterbachs „Ritt auf des Messers Schneide“
(dfg 17 – 24) Eigentlich ist es erfreulich, daß sich im aktuellen Bundestagsausschuß für Gesundheit viele Vertreter der Heilberufe und anderer Berufe im Gesundheitswesen tummeln. Problematisch wird es nur, wenn sie nicht auf die (beratenden) Juristen in diesem Gremium hören. Denn manchmal hat man den Eindruck, daß die Parlamentarier den Inhalt der ihnen vorgelegten Ge-setze und „Formulierungshilfen“ gar nicht zur Kenntnis genommen haben – weil nicht gelesen – oder gar die Folgen der Vorlagen verstehen. Sonst plapperten sie nicht die ihnen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgegebenen Inhalte von „Sprechzetteln“ bereitwillig nach. Um in das Hohe Haus an der Spree einzuziehen, muß man ja nicht das Grundgesetz (GG) buchstabieren können. Und schon gar nicht die Vorgaben des Art. 74 GG verinnerlicht haben. Im Gegensatz dazu wissen die Staatsdiener in den 16 Landesregierungen genau, welche Kompetenzen ihnen zu-stehen und welche nicht. Kein Wunder, wenn sie gegen die Inhalte des geplanten KHVVG zu Felde ziehen. Um genügend „Munition“ gegen das Vorhaben von SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (61) zu sammeln, bedient man sich vor allem im Freistaat Bayern gerne der juristischen Unterstützung des Augsburger Verfassungsrecht-lers Prof. Dr. iur. Ferdinand Wollenschläger (47). Zusammen mit den drei schwarz-grün regierten Bundesländern Baden-Württemberg, NRW und Schleswig-Holstein präsentierten diese am 17. April 2024 eine „Ersteinschätzung“ des von öffentlichen Institutionen viel gefragten Volljuristen vor. Dessen Fazit: Lauterbach reitet beim KHVVG verfassungsrechtlich gefährlich „auf des Messers Schneide“.
Wir dokumentieren die zusammenfassenden Wollenschläger-Thesen im vollen Wortlaut.
Munition II: GKV-SV läßt sich Wege gegen den „Transformationsfonds“ weisen
(dfg 17 – 24) Schon die CDU-Vorgänger von SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (61) griffen gerne wie ungeniert in den „Gesundheitsfonds“. Doch der amtierende Ressortchef im Bundesgesundheitsministerium (BMG) perfektionierte den Ansatz „alle gewährten Wohltaten zahlen die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV)“. Offiziell liefen bisher alle Krankenkassen dagegen Sturm. Vor allem gegen das neue-ste Ansinnen, die auf zehn Jahre gestreckten Aufwendungen in Höhe von 25 Mrd. € für den ge-planten „Transformationsfonds“ im stationären Sektor des bundesdeutschen Gesundheitswesens den GKV-Körperschaften aufzubürden. Man suchte nach juristischer „Munition“, um das Vorhaben zu verhindern. Nur: Hinter den Kulissen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) tobte bisher ein verbissener Machtkampf. Vor allem führende, AOK(-nahe) Kreise versuchten eine Veröffentlichung bzw. positive Stellungnahmen zu torpedieren. Mittlerweile liegt jedoch der dfg-Redaktion exklusiv die gutachterliche Stellungnahme der renommierten Hamburger Sozialrechtlerin Prof. Dr. iur. Dagmar Felix (64) vor. Auf die Existenz des Oeuvres war man erst durch eine Wortspende der Vorstandsvorsitzenden des Ersatzkassenverbandes vdek, Ulrike Elsner (58), in der online-Ausgabe der „Ärzte-Zeitung“ (ÄZ) vom 17. April 2024 aufmerksam geworden. Bis dahin hatte es hermetisch bewacht in den Stahlschränken der Berliner Reinhardtstraße gelagert. Auf knappen 25 Seiten weist die Gutachterin dem Kassenverband zwei erfolgreiche Rechtsschutz-Wege auf, die begangen werden könnten, um die hohe Sonderbelastung der Beitragszahler durch den neuen Lauterbach’schen Fonds zu verhindern.
Personalia / Berliner Szene:
1. GKV-SV: Wird Personalsuche zum Drama mit mehreren Akten!
2. AUDI BKK muß neue Vorständin suchen
3. UKHD angelt neue Pflegedirektorin aus Mannheim
4. EVV erweitert die Geschäftsführung
5. apobank: Aufsichtsrat verlängert Schellenberg-Vertrag vorzeitig
Dokumentation:
Sektorenunabhängige Versorgung: Wer hat da von wem abgeschrieben?
(dfg 17 – 24) Auch wenn es im politischen Geschäft legitim erscheint: Beim Studium so manchen Textes in der Gesundheits- und Sozialpolitik wird man den Eindruck nicht los, daß manche „Autoren“ einfach von anderen die Ideen klauen und entsprechend abschreiben. Nur selten ist zu eruieren, welcher der Beteiligten das Erst-Recht für sich reklamieren kann. Oder ob sich eine Inter-essengruppierung klipp und klar auf die Seite einer politischen Partei schlug. So geschehen am 17. April 2024. Kaum war in der Hauptstadt durchgesickert, daß wesentliche Bestandteile zur „Verbesserung der Versorgung in der Kommune“ im GSVG-Referentenentwurf dem Rotstift zum Opfer gefallen waren, da publizierte die AOK Bundesverband GbR ihr Positionspapier „Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten“.
Wir dokumentieren das AOK-Papier im gekürztem Wortlaut.
Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: Die Schwäche der Post-Dienstleister zwingt zu Reformen
(dfg 17 – 24) Seit 1962 versorgt die Redaktion des „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ Woche für Woche seine Leserinnen und Leser mit Hintergrundberichten, Analysen, solitären Rankings und weiteren Nachrichten aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen. Der traditionsreichste Hintergrunddienst verfolgt seit dem 1. Juli 2000 – unter der Ägide der MC.B Verlag GmbH – gerne die verlegerische Politik, die Inhalte in einer Printversion anzubieten. Zumal zahlreiche Zuschriften belegten, daß viele Entscheidungsträgerinnen und -träger auch heute noch überaus gerne den „dfg“ haptisch lesen wollen und nutzen.
Allerdings: Der gesellschaftliche Wandel fordert digitale Lösungen! Die dfg-Redaktion registrierte zudem in der letzten Zeit, daß sich mehr und mehr Kunden über die schwächelnden Dienstleistun-gen der diversen postalischen Anbieter beschweren. Wenn ein großer Umschlag innerhalb der Hauptstadt bzw. des Bundesgebietes mittlerweile fast 14 Tage benötigt, um seinen Empfänger zu erreichen, dann sind daran nicht nur die zunehmenden Streikaktionen im Logistik-Bereich verantwortlich.
Verlagsmitteilung II:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt
(dfg 17 – 24) Im 21. Jahrhundert war die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich er-scheinenden Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, traditionell auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Durch die anhaltende Inflation in bun-desdeutschen Landen stiegen auch die Lohn- wie andere Betriebskosten rapide an. Die Verlagsleitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Januar 2024 erneut die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben und die Supplements, dieses Mal um monatlich 5 € zu erhöhen. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für digitale Einzelplatz-Versionen angepaßt. Allerdings: Die neuen Preise gelten im laufenden Jahr 2024 nur für Neukunden. Bestandskunden haben – wie angekündigt – ihre Jahresrechnungen 2024 bereits mit den noch für 2023 geltenden Preisen erhalten.
Verlagsmitteilung III: